Grundwasserschutz

Zum Erhalt der natürlichen Grund- und Quellwasserbeschaffenheit, ihrer Bedeutung für schutzwürdige grundwasserabhängige Feuchtgebiete, Quellökosysteme und Flüsse, sowie insbesondere zum generationsübergreifenden Erhalt der Nutzbarkeit der Grundwasserleiter als wichtige Trinkwasser-, Mineralwasser- und Heilwasservorkommen sind umfassende und vorausschauende Maßnahmen des vorsorgenden Grundwasserschutzes erforderlich. Hier greifen verschiedene Rechtsbereiche ineinander:

 

Die Anforderungen zum Schutz des Grundwassers vor schädlichen Veränderungen sind teilweise eng mit den Anforderungen und Beurteilungsmethoden im Bereich Bodenschutz verbunden. Die Bundesbodenschutzverordnung wurde daher als Artikel 2 in die neue Mantelverordnung des Bundes integriert (BGBl vom 16.7.2021).

Grundlagen für die zu stellenden Anforderungen des Grundwasserschutzes sind die EG-Wasserrahmenrichtlinie, die EU-Grundwasserrichtlinie (Richtlinie zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung). Diese werden national durch das Wasserhaushaltsgesetz und die Grundwasserverordnung umgesetzt. Die Grundwasserverordnung wurde im Jahr 2022 novelliert. Der bisherige Schwellenwert von 50 mg/L für Nitrat gilt seither für die Nitrateintragskonzentration (Nitratkonzentration vor der Denitrifikation im Grundwasser).

Für alle Grundwassernutzungen und menschlichen Tätigkeiten, von denen räumlich und mengenmäßig relevante Stoffeinträge in das Grundwasser gelangen können, sollen möglichst einheitliche Anforderungen des Grundwasserschutzes erfüllt werden. Dazu wurde von der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser im Jahr 2004 ein Beurteilungskonzept entwickelt. Dieses wurde im Zeitraum 2013-2015 überarbeitet und 2016 veröffentlicht (Ableitung von Geringfügigkeitsschwellenwerten für das Grundwasser 2016). In der aktualisierten und weiterentwickelten Fassung wurden weitere Geringfügigkeitsschwellenwerte (GFS-Werte) ergänzt und bisherige GFS-Werte auf den neuen Stand der Wissenschaft gebracht bzw. auf aktuelle Umweltqualitätsnormen für Oberflächengewässer abgestimmt.

Zur flächendeckenden Beurteilung der natürlichen Grundwasserbeschaffenheit stehen so genannte geochemische Hintergrundwerte in einem web-Kartendienst der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Ressourcen (BGR) zur Verfügung.

Weitere Informationen zu den räumlich in 186 hydrogeochemischen Einheiten (HGC-Einheiten) Deutschlands differenzierten geochemischen Hinergrundwerten, die für zahlreiche anorganische Stoffe ermittelt wurden, sowie ihrer Bedeutung für die Wasserwirtschaft wurden im Jahr 2015 durch die Ad-hoc-Kleingruppe “Hydrogeochemische Hintergrundwerte der Grundwässer” des ständigen Ausschusses „Grundwasser und  Wasserversorgung“ der Länderarbeitsgemeinschaft (LAWA) und der Ad-hoc-AG Hydrogeologie des BLA-GEO im Jahr 2015 in einem gemeinsamen Bericht veröffentlicht.

Die Hintergrundwerte der hydrogeochemischen Einheiten in Nordrhein-Westfalen sind in der Landesgrundwasserdatenbank NRWs verfügbar und können zukünftig bei der Beurteilung der Grundwasserqualität gemäß EG-Grundwasserrichtlinie und GrwV berücksichtigt werden.

Vorsorgender Grundwasserschutz

Im Bereich des vorsorgenden Grundwasserschutzes gewinnen mit der Nutzung erneuerbarer Energien neue Fragestellungen an Bedeutung. Dazu zählen der intensivierte Anbau nachwachsender Rohstoffe (u.a. Grünlandumbrüche, Maisanbau), die Lagerung und Ausbringung von Gärsubstraten aus Biogasanlagen, aber auch der umweltschonende Bau von Anlagen zur Gewinnung oberflächennaher Erdwärme.

Um den aus Umweltgesichtspunkten nachhaltigen, grundwasserschonenden und sicheren Einbau, Betrieb und Rückbau von Erdwärmesonden, Erdwärmekollektoren und Grundwasserwärmepumpen zu gewährleisten, wurde im Jahr 2013 unter Federführung des LANUV, Fachbereich 52, ein landesweiter Arbeitskreis aus Vertretern von Behörden, Verbänden und Industrie zur Aktualisierung des LUA-Merkblattes 48 „Wasserwirtschaftliche Anforderungen an die Gewinnung oberflächennaher Erdwärme“ einberufen. Dabei wurden die Empfehlungen der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA), des Umweltbundesamtes und des Staatlichen Geologischen Dienstes, sowie die Fortschreibung der VDI 4640 Blätter 1-4 des DVGW und aktuelle Gerichtsurteile berücksichtigt. Zudem wurden aktuelle Informationen aus verschiedenen einschlägigen Merkblättern und Leitfäden aus Bund und Ländern zusammengetragen.

Arbeitsblatt Nr. 39 „Wasserwirtschaftliche Anforderungen an die Nutzung oberflächennaher Erdwärme in NRW“

Ansprechpartner: Dr. Michael Eisele

02361-305-2150

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