Deponien sind Abfallbeseitigungsanlagen für die unbefristete Ablagerung von Abfällen. Je nach Schadstoffgehalt der abgelagerten Abfälle werden den Deponien unterschiedliche Deponieklassen zugeordnet, die unterschiedlich strenge Sicherheitsanforderungen verlangen.
Klasse | Erläuterung |
0 | unbelasteter Boden |
I | Bauschutt, belasteter Boden |
II | Siedlungsabfälle, Gewerbeabfälle |
III | Sonderabfall für oberirdische Ablagerung |
IV | unterirdische Sonderabfalldeponie |
In Nordrhein-Westfalen gibt es über 400 Deponien, die sich auf verschiedene Deponieklassen verteilen. Über 100 Deponien davon befinden sich aktuell im Ablagerungsbetrieb. Die restlichen Deponien befinden sich in der Stilllegungsphase oder sind bereits in der Nachsorge. Nach Jahren des Rückgangs werden seit Kurzem wieder neue Deponien und Deponieabschnitte (hauptsächlich der Klassen 0 und I) gebaut. Informationen zu allen Deponien finden Sie im Informationssystem ADDISweb und dem LANUV-Fachbericht 140 „Deponiesituation in NRW“.
Dichtungssysteme verhindern den Eintrag von Niederschlagswasser in den Deponiekörper und das Austreten von Sickerwasser in den Untergrund. Das entstehende Sickerwasser wird gefasst und gereinigt. Gegen die Abwehung von Staub müssen beim Einbau des Abfalls auf der Deponie Vorkehrungen getroffen werden.
Das Landesamt berät die zuständigen Behörden zu technischen Fragestellungen bei der Genehmigung von Deponien.
Fachbereichsleitung
Abfalltechnik, wassergefährdende Stoffe
Regierungsbeschäftigter
Abfalltechnik, wassergefährdende Stoffe
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