Das Biodiversitätsmonitoring umfasst
Das Biodiversitätsmonitoring NRW beobachtet und dokumentiert auf Basis der Konvention über biologische Vielfalt von 1992 landesweit systematisch und dauerhaft die Veränderungen der biologischen Vielfalt, insbesondere vor dem Hintergrund sich wandelnder Nutzungen sowie Umweltveränderungen.
Die Ergebnisse stellen wesentliche Bestandteile von EU- bzw. UNECE-Berichtspflichten und Umweltberichterstattungen auf Landesebene dar.
Weitergehende Informationen und Ergebnisse finden sich im Fachinformationssystem (FIS) Biodiversitätsmonitoring.
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