Der Bereich Einziehung ist für die ordnungsgemäße Durchführung des Zahlungsverkehrs für die festgesetzten Abwasserabgaben und Wasserentnahmeentgelte in Zusammenarbeit mit der Landeskasse zuständig. Dazu gehört auch die Pflege der Bankverbindungen der Abgabe- und Entgeltpflichtigen. Der Bereich Einziehung ist zuständiger Ansprechpartner in den Themenbereichen Säumniszuschläge, Mahngebühren und Festsetzung von Prozesszinsen, Aussetzungszinsen und Nachforderungszinsen.
Fachgebietsleitung
Festsetzung des Wasserentnahmeentgelts, Einziehung Umweltabgaben
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