Gesunde Waldböden bilden die Basis für vitale und widerstandsfähige Wälder. Sie sind die Lebensgrundlage von Waldbäumen und vielen anderen Lebewesen und erfüllen vielfältige Regelungsfunktionen im Naturhaushalt. Auch bei der Anpassung der Wälder an den Klimawandel kommt den Waldböden eine wichtige Rolle zu. Waldböden sind ein besonders schützenswertes Gut und nur sehr bedingt regenerierbar. Die Erhaltung ihrer Funktionstüchtigkeit ist von zentraler Bedeutung und entsprechend zu überwachen. Die Bodenzustandserhebung im Wald (BZE) setzt hier an und untersucht den Zustand und die Entwicklung der Waldböden. Die Langzeituntersuchungen der BZE stellen eine bedeutende Informationsquelle und ein wichtiges Feedback-Instrument für Politik- und Forstwirtschaftsmaßnahmen dar.
Anlass für die erste Bodenzustandserhebung im Wald (BZE I; 1989-1991) war insbesondere die Sorge um eine flächendeckende Nährstoffverarmung und Versauerung der Waldböden durch menschengemachte Stoffeinträge („Saurer Regen“). Zwischen 2006 und 2008 erfolgte mit einem Abstand von 15 Jahren nach der BZE I eine Wiederholungserhebung (BZE II) statt, in der neue politische und gesetzliche Anforderungen berücksichtigt wurden, wie z.B. gesetzliche Verpflichtungen im Rahmen der Klimarahmenkonvention. Die Erhebungen zur dritten Bodenzustandserhebung im Wald (BZE III) erfolgten in den Jahren 2022 bis 2024. Die BZE III ist durch die Verordnung über Erhebungen zum Zustand des Waldbodens zu § 41a Absatz 6 Satz 1 des Bundeswaldgesetzes geregelt (BZEV vom 26.06.2020; https://www.gesetze-im-internet.de/bzev/BZEV.pdf).
Die BZE liefert wichtige Informationen (s. auch unter Menüpunkt „Forstliches Umweltmonitoring"):
Die BZE III ist Teil der Nachhaltigkeitskontrolle und trägt zum Erreichen der Ziele der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie bei. Überdies leisten die Daten der BZE III einen Beitrag zur Erfüllung nationaler und internationaler Berichtspflichten (siehe „Internationale Zusammenarbeit und Berichtspflichten“).
In NRW erfolgte die BZE I auf dem 4 km x 4 km Basisraster (etwa 550 Punkte). Bei der BZE II wurde das bundesweite 8 km x 8 km Raster im Tiefland sowie in Wuchsbezirken des Weserberglandes, des Bergischen Landes und der Eifel systematisch auf das 4 x 4 km Raster verdichtet (etwa 300 Punkte). Dadurch wurde die Repräsentanz der parzellierten Waldflächen und typischen Böden des Tieflandes sowie von linienförmigen Bergzügen verbessert und hoch stickstoffbelastete Waldgebiete besser erfasst. Das Erhebungsnetz der BZE II wurde aktualisiert, so dass insgesamt etwa 330 Punkte bei der BZE III untersucht werden (Abb. 2).
Die BZE wird bundesweit nach einheitlichen Methoden und Maßnahmen zur Qualitätssicherung durchgeführt (u.a. nationale BZE-Anleitung, Handbuch für Forstliche Analytik (HFA), Eignungsnachweis im Rahmen von Ringtests, Geländeschulungen und –kontrollen, Plausibilitätskontrollen der Daten).
Sie umfasst folgende Untersuchungen:
Die Aufbereitung und Analyse der Proben erfolgt im Labor. Zusatzinformationen, die für die Interpretation der erhobenen Daten benötigt werden, z.B. über die Waldbewirtschaftung oder Waldkalkung, werden ebenfalls eingeholt. In NRW werden die Daten der BZE zentral in einer Datenbank am LANUV gehalten.
Das Probenahmedesign der BZE baut auf dem Design der WZE auf (Abb. 3). Im Gegensatz zu den übrigen Bundesländern erfolgen die Erhebungen in NRW auf Basis von „Linientrakten“. Dabei wird der Mittelpunkt des BZE-Trakts ausgehend von der mittleren Baumgruppe des WZE-Linientraktes angelegt. An dieser Stelle wird das Bodenprofil erstellt. Der BZE-Aufnahmepunkt erstreckt sich in einem 30 m Radius um den Mittelpunkt. Innerhalb dieses Radius wird der Bestand und das Totholz in verschieden großen Aufnahmekreises erhoben. Die Bodenbeprobung für die chemische Analytik erfolgt an acht Punkten („Satelliten“), die auf einem Radius von 10 m um das Bodenprofil liegen. Die Vegetationskartierung erfolgt auf einer 400 m² großen Fläche. Die drei Probebäume pro Baumart, von denen Baumkletterer Nadel- oder Blattproben nehmen, liegen ebenfalls innerhalb des 30 m Radius um den BZE-Mittelpunkt.
Die BZE III gliedert sich in vier Phasen:
In NRW ist das LANUV für die Gesamtkoordination der BZE III zuständig. Die Federführung liegt im Fachbereich 25 und die Stellvertretung im Fachbereich 32. An der Durchführung sind zusätzlich der Landesbetrieb Wald und Holz NRW (WZE, Bestockung) und der Geologische Dienst NRW (Bodenkunde) beteiligt. Auf Bundesebene koordiniert das Thünen-Institut für Waldökosysteme (TI-WO) die BZE.
Weitere Informationen zu Waldböden:
Landesbetrieb Wald und Holz NRW:
Geologischer Dienst NRW:
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