Der § 15 der Störfallverordnung (Domino-Effekt) lautet:
Die zuständige Behörde hat gegenüber den Betreibern festzustellen, bei welchen Betriebsbereichen oder Gruppen von Betriebsbereichen aufgrund ihres Standortes, ihres gegenseitigen Abstands und der in ihren Anlagen vorhandenen gefährlichen Stoffen eine erhöhte Wahrscheinlichkeit oder Möglichkeit von Störfällen bestehen kann oder diese Störfälle folgenschwerer sein können.
Zielsetzung dieses Paragraphen ist es, dass wenn ein Domino-Effekt möglich ist, zwischen den betroffenen Betreibern
Diese Vorgehensweise ist sinnvoll, da im Ereignisfall durchaus gemeinsam genutzte störfallbegrenzende Maßnahmen betroffen und in ihrer Verfügbarkeit eingeschränkt sein können, wie z.B. die Werkfeuerwehr, Löschwasserrückhaltebecken, die gemeinsame Notfackel oder ähnliches
Die Ermittlung, ob ein Betriebsbereich als "Domino-Betrieb" eingestuft wird, erfolgt über die Betrach¬tung der Auswirkungen eines Dennoch-Störfalles. Der Dennoch-Störfall stellt die Ausweitung von Betriebsstörungen dar, die trotz störfallverhindernder Maßnahmen, aber aufgrund des Wirksamwerdens einer vernünftigerweise auszuschließenden Gefahrenquelle oder des zeitgleichen Wirksamwerdens mehrerer voneinander unabhängiger Gefahrenquellen auftritt (SFK-GS-26 Schadensbegrenzung bei Dennoch-Störfällen). Für die Feststellung des Domino-Effektes sind begründete Anhaltspunkte ausreichend, dass ein Störfall im verursachenden Betriebsbereich zur Auslösung eines Störfalls in einem benachbarten Betriebsbereich führen kann. Eine lückenlose Kausalkette oder Quantifizierung der erhöhten Eintrittswahrscheinlichkeit ist dabei nicht erforderlich.
Die Gefahren, die von einem Störfall ausgehen können, sind:
Die Reichweite der Auswirkungen von Emission, Explosion oder Brand ist unterschiedlich, so dass eine Unterscheidung hinsichtlich der Effekte möglich ist:
Während im Nahbereich mit giftigen Gasen, Druckwellen, Trümmerflug, Strahlungswärmen und Brandausweitung zu rechnen ist, können im entfernter gelegenen Bereichen die toxischen Gase und herabstürzende Trümmerteile Ereignisse auslösen.
Der Dennoch-Störfall in der verursachenden Anlage stellt die Gefahrenquelle für den betroffenen Betriebsbereich dar, so dass bei direkt benachbarten Betriebsbereichen die pragmatische Vorgehensweise wäre, diese Betriebsbereiche als Domino-Betriebe einzustufen
Bei nicht unmittelbar benachbarten Betriebsbereichen ist die Entfernung, neben dem Stoffinventar, ausschlaggebend für die Feststellung eines Domino-Effektes. Anhand der Auswirkungen der Ereignisse der Vergangenheit und den Betrachtungen in den Sicherheitsanalysen bzw. den Sicherheitsberichten, die sich auf "Dennoch"-Fälle zurückführen lassen, ist ein Domino-Effekt offensichtlich nicht ausgeschlossen bei
Soweit entsprechende Anhaltspunkte vorliegen, ist ein eventueller Domino-Effekt auch bei größeren Abständen zu prüfen. Ein Ausschluss der Einstufung als Domino-Betrieb obliegt der Einzelfallbetrachtung.
Wenn ein Betriebsbereich als Domino-Betrieb eingestuft worden ist, sollte aus dem Sicherheitsbericht, dem Konzept zur Verhinderung von Störfällen, der Darstellung des Sicherheitsmanagements und den internen Alarm- und Gefahrenabwehrplänen ersichtlich sein, dass die möglichen Gefahren berücksichtigt worden sind.
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