Die Biologische Vielfalt wird in erster Linie von der Vielfalt der Arten und ihrer Populationen geprägt. In Nordrhein-Westfalen leben über 40.000 verschiedene Pflanzen-, Pilz- und Tierarten. Der Erhalt der Artenvielfalt ist die zentrale Aufgabe des Artenschutzes. Hierzu stehen verschiedene Instrumente zur Verfügung.
Auf europäischer Ebene regeln unter anderem die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) und die Vogelschutz-Richtlinie den Schutz von Arten. Die europäischen Regelungen werden im Bundesnaturschutz-Gesetz umgesetzt und konkretisiert.
Vor allem die Vorgaben zum Umgang mit geschützten Arten haben große Bedeutung für die Bürger, für Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft und insbesondere für genehmigungspflichtige Planungs- und Zulassungsverfahren. Hierzu hat das LANUV Fachinformationssysteme für das Internet entwickelt.
Das Ausmaß der Gefährdung heimischer Arten wird in der Roten Liste gefährdeter Pflanzen- und Tierarten dokumentiert. Alle 10 Jahre wird vom LANUV in Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Expertengruppen eine aktualisierte Rote Liste herausgegeben. Die aktuelle Rote Liste der Brutvögel NRW finden Sie auch bei der Nordrhein-Westfälischen Ornithologengesellschaft.
Zur Erhaltung der gefährdeten Arten formuliert das Artenschutzprogramm nach § 63 Landschaftsgesetz geeignete Schutz-, Pflege- und Entwicklungsziele sowie erforderliche Schutzmaßnahmen. Berücksichtigt werden dabei auch Arten, für die Nordrhein-Westfalen aufgrund ihrer Verbreitung eine besondere Verantwortung trägt.
Das Artenmonitoring dokumentiert die Entwicklung gesetzlich geschützter und besonders gefährdeter Arten und prüft den Erfolg von Artenschutzmaßnahmen. Die Funddaten dieser Zielarten werden landesweit zusammengetragen und im Fundortkataster zentral erfasst und aufbereitet.
Das Artenmonitoring liefert zukünftig auch wichtige Daten über Auswirkungen von Klimaveränderungen und zur Einwanderung von Arten aus fernen Ländern (Neobiota).
Das LANUV berät und unterstützt in Fragen des gesetzlichen und biologischen Artenschutzes andere Behörden, Kommunen und Gerichte. Die Fragen des Vogelschutzes bearbeitet die Vogelschutzwarte, die in den Fachbereich Artenschutz integriert ist.
In Metelen betreibt das LANUV ein Artenschutzzentrum zur Erfüllung von internationalen Pflichten aus dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. In einer Auffangstation werden behördlich beschlagnahmte, illegal gehandelte oder nicht artgerecht gehaltene Tiere vorübergehend untergebracht. Daneben werden Mitarbeiter der Veterinär- und Landschaftsbehörden in Fragen internationaler Bestimmungen zum Schutz gefährdeter, handelsrelevanter Arten geschult.
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