Die Reaktivierung von Brachflächen ist in NRW mit seinen altindustriell geprägten Regionen in Verbindung mit der Sanierung von Altlasten ein wichtiger Baustein für die Reduzierung des Flächenverbrauchs. Für eine effektive kommunale Planung müssen zunächst die Brachflächenpotenziale einer Kommune ermittelt und anschließend so aufbereitet werden, dass für alle Beteiligten die erforderlichen Angaben zur Lage und Art der Flächen verfügbar sind.
Als Brachflächen gelten Flächen des Siedlungsbereichs, mit einer gewerblich-industriellen, verkehrlichen oder sonstigen baulichen Vornutzung (inkl. Wohngebäude) und einer Mindestgröße von 500 m², die Potenzial für neue Nutzungen bieten. Dazu zählen insbesondere:
Zur Erfassung von Brachflächen hat das LANUV das Arbeitsblatt 26 „Leitfaden zur Erfassung von Brachflächen in NRW" erarbeitet. Der LANUV-Leitfaden beschreibt die notwendigen Datengrundlagen sowie Arbeitsschritte zur Erfassung von Brachflächen und stellt Identifizierungsmerkmale solcher Flächen an Beispielen vor. In weiteren Kapiteln werden zudem Hinweise zur Datenhaltung, Fortschreibung und Erweiterung beispielsweise für kommunale Brachflächenkataster gegeben.
Um die Kenntnisse über Brachflächen und ihren Stellenwert im Flächenmanagement zu erhöhen, wird die Erfassung von Brachflächen durch das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW (MULNV) unterstützt. Projekte zur Erfassung von Brachflächen werden in NRW über das Förderprogramm der Altlasten- und Bodenschutzförderrichtlinie mit einem Fördersatz von 80 % gefördert. Interessierte Kreise, kreisfreie Städte und Gemeinden können die Zuwendungen bei den regional zuständigen Bezirksregierungen jeweils im Dezernat 52 beantragen.
Brachflächen können in ein kommunales Brachflächenkataster aufgenommen und mit weiteren für ein kommunales Flächenmanagement erforderlichen Angaben zu jedem Standort ergänzt werden. Hierdurch werden sie auch für Planungs-, Landschafts- und Bodenschutzbehörden verfügbar gemacht. Damit wird eine wesentliche Grundlage für die kommunale Abwägung gemäß § 1a Abs. 2 BauGB geschaffen und der Blick auf die Reaktivierung von Brachflächen gelenkt. Ein Brachflächenkataster unterstützt die zuständigen Behörden im Umgang mit häufigen Hindernissen für die Flächenentwicklung wie z.B. Eigentümerinteressen oder Altlasten und liefert einen Beitrag zu bisher lang andauernden Prozessen zur Wiedernutzung von Flächen.
Um die Anstrengungen der Landesregierung zur Reduzierung des Flächenverbrauchs weiter zu intensivieren und die Kommunen bei den Aktivitäten zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme zu unterstützen, hat die Landesregierung am 15. September 2020 das „Maßnahmenpaket intelligente Flächennutzung“ verabschiedet. Als eine wesentliche Maßnahme erfasst das LANUV auf der Basis des LANUV-Arbeitsblattes 26 „Leitfaden zur Erfassung von Brachflächen in NRW“ bis Ende 2023 das landesweite Brachflächenpotenzial.
Für die landesweite Erfassung von Brachflächen werden ausschließlich landesweit verfügbare Informationen (Luftbilder, Amtliches Topographisch-Kartographisches Informationssystem (ATKIS), Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS), Deutsche Grundkarte, topografische Karten, Realnutzungskartierungen, usw.) ausgewertet. Ein zentraler Arbeitsschritt ist die Luftbildauswertung. Hierfür werden die landesweit verfügbaren aktuellen Luftbilder aus mindestens fünf Zeitschnitten ausgewertet. Weitere Datenquellen und Informationen, die öffentlich digital zur Verfügung stehen, werden in die Erfassung einbezogen.
Die potenziellen Brachflächen werden den Kommunen in NRW als Grundlage für ein eigenes kommunales Brachflächenkataster zur Verfügung gestellt. Für die Kommunen besteht die Möglichkeit, über das Förderprogramm der Altlasten- und Bodenschutzförderrichtlinie die erhobenen Brachflächen weiter zu qualifizieren.
LANUV- Arbeitsblatt 26 Leitfaden zur Erfassung von Brachflächen in Nordrheinwestfalen
Bodenschutz- und Altlastenförderung
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