Grundwasser ist für die Natur und den Menschen von besonderer Bedeutung. Es speist Flüsse, Seen und Feuchtgebiete, dient als natürliches Trinkwasserreservoir und ist für Flora und Fauna überlebenswichtig. Die Probenahme von Grundwasser ist allerdings nicht unproblematisch, da es nur an wenigen Stellen, wie zum Beispiel Quellen, direkt zugänglich ist. In der Regel müssen Proben daher aus künstlich geschaffenen Grundwasserleitern entnommen werden, was nur bedingt die Gewinnung einer repräsentative Teilmenge des erschlossenen Grundwassers erlaubt. 

Die Überwachung der Grundwasserbeschaffenheit (Monitoring) ist wesentliches Element der EU-weiten Wasserrahmenrichtlinie und wird durch die Probenahme an festgelegten Grundwassermessstellen ermöglicht. Gründe für die Untersuchung des Grundwassers ergeben sich dabei aus unterschiedlichen Fragestellungen, wie z.B:

  • Identifizierung und Charakterisierung von Grundwasservorkommen
  • Ermitteln der Beschaffenheit des Grundwassers
  • Identifizieren, Lokalisieren und Quantifizieren von (durch den Menschen verursachten) Stoffeinträgen
  • Sammeln wirtschaftlicher Datengrundlagen
  • Überwachen und Steuern von Prozessen zur Verbesserung der Grundwasserbeschaffenheit
  • Ermitteln der Auswirkungen von Havarien

Probenahme von Grundwasser

Zur Probenahme von Grundwasser erhalten die Probenehmenden zuerst notwendige Informationen zu den Ausbaudaten der ausgewählten Grundwassermessstelle, dem Schichtenverzeichnis des Untergrunds, sowie einen Probenahmeauftrag, der den zu untersuchenden Parameterumfang enthält. Am Standort werden vorerst die notwendigen Probenflaschen zusammengestellt sowie die auf den Auftrag bzw. die Grundwassermessstelle abgestimmte Probenahmeausrüstung vorbereitet.

Am Ort der Probenahme angekommen wird der Verkehrsraum gesichert, bevor eine visuelle Kontrolle  der Grundwassermessstelle erfolgt. Sofern diese intakt ist, wird mit Hilfe eines Lichtlots der Abstich, d. h. die Lage des Grundwasserspiegels in Bezug auf die Oberkante der Messstelle, und die Tiefe der Messstelle gemessen. Mit diesen - sowie den Ausbaudaten der Grundwassermessstelle - kann nun nach Regeln der Norm DIN 38402-13 die Einhängetiefe der Pumpe bestimmt werden, die das Grundwasser aus dem Brunnen an die Oberfläche pumpt. Die weiteren Probenahmekriterien, wie die minimal abzupumpende Fördermenge („hydraulisches Kriterium“), ergeben sich ebenfalls aus den ermittelten Daten. Nach Aufbau des Probenahmesystems, bestehend aus Pumpe, Steigleitung/Schlauch, Probenahmehahn sowie Messstopf/Messstrecke, wird vorsichtig mit der Förderung des Grundwassers begonnen.

Ziel ist es nun, das potentielle Standwasser aus der Messstelle und dem Ringraum zu entfernen. Es wird hierzu mindestens so lange gepumpt, bis das zuvor berechnete hydraulische Kriterium sowie die Konstanz der kontinuierlich erfassten Vor-Ort-Werte (pH-Wert, Leitfähigkeit, Sauerstoffgehalt und Wassertemperatur) erreicht wurde. Sobald die Probenahmekriterien erfüllt sind, werden die Probenflaschen an dem Probenahmehahn in einer festgelegten Reihenfolge abgefüllt und konserviert. Das Probenahmesystem wird danach wieder abgebaut und die Proben gekühlt und dunkel gelagert ins Labor gebracht.

Nach Endfreigabe durch das Auftragsmanagement sind die Ergebnisse der Beprobung online im ELWAS-WEB einsehbar.

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