Mit dem Braunkohlenplan für den Tagebau Garzweiler (1995) wurde in NRW erstmalig ein Monitoring zur Begleitung des Braunkohlenabbaus festgeschrieben. Dazu wurde ein umfassendes Beobachtungs- und Bewertungssystem aufgebaut, mit welchem die Auswirkungen der Tagebautätigkeit und Gegenmaßnahmen in Zusammenarbeit von Behörden, Kommunen, Bergbautreibendem, Wasserwirtschaft, Naturschutz und weiteren Interessengruppen fortlaufend kontrolliert und die Maßnahmen optimiert werden. Verschiedene Facharbeitsgruppen bewerten regelmäßig mit speziell entwickelten Verfahren die Einhaltung der rechtlich definierten Vorgaben und berichten jährlich dem Braunkohlenausschuss als zuständigem politischem Gremium. Diese Berichte sind auch der Öffentlichkeit zugänglich.
Das LANUV ist Mitglied der Entscheidungsgruppe und aller Facharbeitsgruppen und hat für die Bereiche Feuchtbiotope, Oberflächengewässer und Restsee koordinierende Funktion. Seit dem Jahr 1999 hat sich das Monitoring Garzweiler II als erfolgreiches Instrument bewährt. Seit dem Jahr 2003 wird auch für den Tagebau Inden ein vergleichbares Monitoring durchgeführt. Seit der Zulassung der geänderten wasserrechtlichen Erlaubnis zum Tagebau Hambach (2020 Folgejahre) wird auch für diesen Tagebau ein Monitoring durchgeführt.
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