Zur langfristigen Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung haben die Gemeinden gemäß § 38 Absatz 3 des Landeswassergesetzes in NRW ein Konzept über den Stand und die zukünftige Entwicklung der Wasserversorgung in ihrem Gemeindegebiet aufzustellen.
Dabei soll das Wasserversorgungskonzept die wesentlichen Angaben enthalten, die es ermöglichen nachzuvollziehen, dass im Gemeindegebiet die Wasserversorgung jetzt und auch in Zukunft sichergestellt ist.
Für eine einheitliche Vorgehensweise und zur Arbeitserleichterung wurden in einem Arbeitskreis zur Evaluierung der Wasserversorgungskonzepte die bestehenden Arbeitshilfen überarbeitet und auf Basis der Erfahrungen aus der ersten Vorlage der Wasserversorgungskonzepte weiterentwickelt. Als ergänzende Arbeitshilfen wurden im Arbeitskreis die Tabellen „Gemeinde“, „Versorgungsgebiet“, „Aufbereitung“, „Gewinnung“, „Betreiber“ und „Kleinanlagen“ abgestimmt. Diese Tabellen sind Bestandteil des Wasserversorgungskonzeptes. In diesen Tabellen sollen wesentliche, die Wasserversorgung der Gemeinde betreffende, Informationen strukturiert dargestellt werden.
Die Arbeitshilfen können als bearbeitbare Excel-Tabellen und Word-Dokumente auf dieser Seite heruntergeladen werden.
Ergänzend werden die Entnahmen des Jahres 2021 nach Wasserentnahmeentgeltgesetz für jede Gemeinde in der Tabelle „Entnahmen nach WasEG in den Gemeinden 2021“ aufgeführt.
Erlass zur Wiedervorlage des Wasserversorgungskonzeptes durch die Gemeinden
Anlage 3a Tabelle Versorgungsgebiet
Anlage 3b Beiblatt Versorgungsgebiet
Anlage 4a Tabelle Aufbereitung
Anlage 4b Beiblatt Aufbereitung
Entnahmen nach WasEG in den Gemeinden 2021
Die fertiggestellten Wasserversorgungskonzepte je Kommune werden hier künftig zur Verfügung gestellt.
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