Untersuchungsstellen mit einer Zulassung nach Trinkwasserverordnung (nach § 15 Abs. 4 TrinkwV 2018 bzw. § 40 TrinkwV 2023) sind verpflichtet, regelmäßig an Ringversuchen zur externen Qualitätssicherung teilzunehmen.
Gemäß der „Empfehlung für die Durchführung von Ringversuchen zur Messung chemischer Parameter und Indikatorparameter zur externen Qualitätskontrolle von Trinkwasseruntersuchungsstellen“ des Umweltbundesamtes sind erfolgreiche Ringversuchsteilnahmen in einem Zeitraum von 2 – 3 Jahren für die zugelassenen chemischen und chemisch-physikalischen Parameter nachzuweisen.
Die chemischen Parameter der TrinkwV wurden auf 11 Ringversuche aufgeteilt, die von einem Ausrichter innerhalb von längstens drei Jahren in vorgegebener Reihenfolge angeboten werden. Die Ausrichter sind einerseits die Kooperationsgemeinschaft AQS BW mit dem Institut für Hygiene in Hamburg und das LANUV NRW. Die Ringversuche werden jeweils um ein Jahr versetzt angeboten, so dass jeder Ringversuch im vorgegebenen Zeitraum zweimal angeboten wird. Die Aufteilung der Parameter auf die Ringversuche und die jeweils in einem Jahr angebotenen Ringversuche sind dem nebenstehenden Flyer zu entnehmen.
Ringversuche für die mikrobiologischen Trinkwasserparameter und ausgewählte hygienisch-chemische Untersuchungen bietet das Niedersächsische Landesgesundheitsamt (NLGA) in Aurich an.
Die Durchführung der Ringversuche richtet sich nach der DIN 38402 - A45 (Juni 2014). Weitere Informationen zum jeweiligen Ringversuch finden sich in den Rahmenbedingungen.
Das LANUV NRW ist für die Durchführung von chemischen Trinkwasserringversuchen nach DIN EN ISO/IEC 17043 von der Deutschen Akkreditierungsstelle DAkkS akkreditiert.
Informationen zu den jeweils in einem Jahr angebotenen Ringversuchen, Auswertungen und weitergehende Informationen zum Thema Trinkwasseranalytik werden auf der Jahrestagung Trinkwasserringversuche angeboten.
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