Nordrhein-Westfalen ist das bevölkerungsreichste und daher ein sehr dicht besiedeltes Bundesland mit einem ausgewiesenen Charakter als Industriestandort. Insbesondere das Ruhrgebiet und die Rheinschiene sind sowohl durch eine hohe Bevölkerungsdichte als auch durch eine ausgeprägte Dichte an Industrieanlagen gekennzeichnet, in denen vielfach gefährliche Stoffe gehandhabt werden. Nicht selten befinden sich bestimmte schutzwürdige Nutzungen, wie z. B. Wohngebiete, in einem nahen Umfeld dieser Anlagen, so dass deren sicherer Betrieb eine besondere Bedeutung hat. Kommt es zu Betriebsstörungen, Ereignissen oder gar zu Störfällen, können Personen-, Sach- oder Umweltschäden größeren Ausmaßes die Folge sein.
Die Anlagensicherheit befasst sich mit dem Betrieb von Industrieanlagen mit gefährlichen Stoffen und hat zum Ziel, das Auftreten von Ereignissen mit Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit zu verhindern bzw. die Auswirkungen soweit wie möglich zu begrenzen.
In Deutschland basiert die Anlagensicherheit auf zahlreichen Gesetze, Verordnungen, technischen Regeln und Normen, die neben dem Immissionsschutz auch den Arbeitsschutz umfassen.
Eine wesentliche Grundlage der Arbeit ist die Störfall-Verordnung (12. BImSchV).
In Nordrhein – Westfalen fallen 608 Betriebsbereiche unter den Anwendungsbereich der Störfallverordnung. Davon müssen für 306 Betriebsbereiche die Grundpflichten und für 302 Betriebsbereiche zusätzlich die erweiterten Pflichten der Störfall-Verordnung erfüllt werden. Zu den erweiterten Pflichten des Betreibers gehören zum Beispiel die Erstellung eines Sicherheitsberichtes sowie die Information der Nachbarschaft über Sicherheitsmaßnahmen.
In der Karte (s.o.) sind die Standorte der Betriebsbereiche in Nordrhein-Westfalen dargestellt. Die Anzahl der Betriebsbereiche je Regierungsbezirk ist in der Tabelle aufgeführt.
Bezirksregierung | Betriebsbereiche der unteren Klasse | Betriebsbereiche der oberen Klasse *) |
---|---|---|
Arnsberg | 48 | 58 |
Detmold | 80 | 18 |
Düsseldorf | 66 | 92 |
Köln | 45 | 72 |
Münster | 67 | 53 |
Stand: 31.12.2023 *) Tabelle ohne die 9 Betriebsbereiche der Bergaufsicht |
Der Arbeitsbereich Anlagensicherheit im LANUV nimmt hinsichtlich Kompetenz, Erfahrung und Umfang – sowohl an Personen als auch an Aufgaben – eine in Deutschland herausragende Stellung ein und widmet sich vielfältigen Aufgaben, sowohl im Rahmen von Genehmigungsverfahren als auch bei der Beratung der lokal und regional zuständigen Behörden und des Umweltministeriums.
NRW erkannte früh die Notwendigkeit einer landesweit einheitlichen Anwendung der Störfall-Verordnung. Aus diesem Grunde gründete die Landesregierung 1986 in Essen in der damaligen Landesanstalt für Immissionsschutz (LIS) die „Zentralstelle Störfall-Verordnung und gefährliche Stoffe“ mit der Hauptaufgabe, Sicherheitsanalysen nach landesweit einheitlichen Maßstäben zu begutachten und die Genehmigungs- und Überwachungsbehörden in ihrer Arbeit zu unterstützen. Der heutige, aus Fachgebieten der Natur- und Ingenieurwissenschaften interdisziplinär zusammengesetzte Arbeitsbereich Anlagensicherheit des LANUV umfasst die Fachbereiche 74 und 75 mit folgenden branchenspezifischen Zuständigkeiten:
FB 74: Chemie, Mineralölraffination
FB 75: Gefahrstofflagerung und -verladung
Zur Bewältigung der vielschichtigen Aufgaben hat sich der Arbeitsbereich in verschiedenen Fachthemen vertiefte Kompetenzen angeeignet.
In Bezug auf die Anlagensicherheit verfügen die Fachbereiche 74/75 in den folgenden Fachgebieten über besondere Kompetenzen:
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