Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat sich gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Verwaltung bis zum Jahre 2030 bilanziell klimaneutral zu gestalten (§ 7 Klimaschutzgesetz NRW). Klimaneutral bedeutet, dass der Atmosphäre nicht mehr Treibhausgase zugeführt werden, als gleichzeitig an anderer Stelle entnommen beziehungsweise eingespart werden.
Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen hat das LANUV beauftragt die Treibhausgasbilanzierung für die Landesverwaltung durchzuführen. Die Landesverwaltung umfasst dabei 542 Behörden und sonstige Institutionen wie z.B. Landesbetriebe. Der Bilanzrahmen beinhaltet insgesamt ca. 190.000 Beschäftigte, ca. 2.000 Standorte mit rund 7,7 Millionen Quadratmetern Mietfläche und ca.17.500 Fahrzeuge.
Die 14 Universitäten und 16 Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Trägerschaft des Landes Nordrhein-Westfalen, die nicht durch die klimaneutrale Landesverwaltung gemäß § 7 erfasst werden, erfüllen ihre Vorbildfunktion beim Klimaschutz in eigener Verantwortung und werden durch die Landesregierung bei der Treibhausgasbilanzierung unterstützt. Schulen und Lehrkräfte sind nicht Teil des Bilanzrahmens.
Als Basisjahr für die jährliche Bilanzierung wurde das Jahr 2019 gewählt um den Stand vor der COVID19-Pandemie abzubilden. Die Bilanzierung der THG-Emissionen erfolgt auf Grundlage der DIN EN ISO 14064-1.
Neben den Strom- und Wärme- und Kraftstoffverbrauchsdaten der jeweiligen Jahre wurden Grunddaten, wie z.B. Mietfläche, Anzahl der Fahrzeuge und der Mitarbeitenden sowie Angaben zu Standorten erhoben. Gleichzeitig wird der Umsetzungsstand unterschiedlicher Maßnahmen wie z.B. installierte Leistung von Photovoltaikanlagen (PV) oder Anzahl der Ladepunkte für Elektrofahrzeuge jährlich abgefragt. So kann nachgehalten werden, ob sich die Landesverwaltung perspektivisch klimafreundlicher entwickelt, indem beispielsweise von konventionellen Kraftstoffen auf erneuerbare Antriebe gewechselt wird oder eigener Strom und eigene Wärme produziert wird. Durch die Erhebung der Energieverbrauchsdaten (Strom- und Wärmeverbräuche) sowie Mobilitätsdaten wie Kraftstoffmengen und der Anzahl zurückgelegter Strecken mittels Bahn und Flugzeug können auch in diesen Kategorien Änderungen und Einsparpotentiale festgestellt werden. Zu den Maßnahmen zählen ebenfalls die hohen Anforderungen an energetische Standards bei Gebäudesanierung, Neubau und Anmietungen, die flächendeckende Beschaffung von Ökostrom und die Sensibilisierung und Motivation der Beschäftigten für ein klimagerechtes Verhalten.
Im Bereich der Dienstreisen hat das Land Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2009-2019 die Emissionen der Dienstreisen der Landesregierung kompensiert.
Kompensation bedeutet im Kontext des Klimaschutzes den Ausgleich von klimaschädigenden Emissionen durch Emissionseinsparungen an anderer Stelle. Die freiwillige Kompensation funktioniert über den freien Markt. Dabei werden Projekte finanziert und umgesetzt, die zu Kohlenstoffdioxid-Einsparungen führen. Dies sind zum Beispiel Projekte im Bereich der Stromproduktion durch erneuerbare Energien. Die CO2-Einsparung, die dies im Vergleich zur Stromproduktion durch konventionelle Energieträger bringt, wird beziffert, und Zertifikate über die entsprechende Emissionsminderung werden am Markt angeboten. Akteure, die für klimaschädliche Emissionen verantwortlich sind, kaufen diese Zertifikate ein, um ihre Emissionen auszugleichen. Die Zertifikate werden anschließend gelöscht, um eine weitere Verwendung der Zertifikate auszuschließen.
Das LANUV hat im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie die Kompensation der Dienstreisen der Landesregierung für die Jahre 2018 und 2019 abgewickelt. Bei der Ausschreibung wurde insbesondere auf etablierte Standards und eine hohe Qualität des Klimaschutzprojektes geachtet.
Klimaschutzprojekte aus dem Bereich der freiwilligen Kompensation werden meist in Ländern des globalen Südens umgesetzt. In Deutschland ist eine Umsetzung derzeit nicht möglich, da die Einsparungen bereits auf die nationalen Klimaschutzziele einzahlen. Mehr Informationen dazu finden Sie im nebenstehenden FAQ-Bereich.
Um auch den Klimaschutz vor Ort zu fördern, hat die Landesregierung daher einen kombinierten Kompensationsansatz gewählt. Dabei wurden die Emissionen der Dienstreisen der Landesregierung in den Jahren 2018 und 2019 durch das LANUV über internationale CO2-Zertifikate in Indien kompensiert (s. Klimaschutzzertifikat oben) und zusätzlich in Zusammenarbeit mit dem Landesbetrieb Wald und Holz eine Waldfläche in NRW aufgeforstet. Hierbei wurden pro Tonne kompensiertem Kohlenstoffdioxid fünf Euro in ein heimisches Waldprojekt investiert. Diese Aufforstung entstand im Jahr 2021 im Münsterland.
Mit der Kompensation der Dienstreisen der Jahre 2018 und 2019 wurde eine ca. 1 Hektar große Fläche im Kreis Warendorf südlich von Münster aufgeforstet. Auf der Fläche wurde in Zusammenarbeit mit dem Landesbetrieb Wald und Holz ein Stieleichen-Mischwald begründet, der auch gegenüber dem Klimawandel als stabil gilt. Hier werden in den kommenden Dekaden ca. 350 Tonnen CO2 direkt gebunden und weitere ca. 325 Tonnen CO2 vermieden, indem fossile Brennstoffe und energieintensive Baustoffe durch hier gewonnenes Holz ersetzt werden.
Projektbericht zur Kompensation der Dienstreisen der Landesregierung Nordrhein-Westfalen
Am 14.10.2021 wurde der Klimawald bei einem Pressetermin von Wirtschaftsminister Professor Andreas Pinkwart und Umweltministerin Ursula Heinen-Esser eingeweiht. Minister Pinkwart betonte hierbei die Vorreiterrolle Nordrhein-Westfalens bei der Nutzung von Kombizertifikaten, während Ministerin Heinen-Esser vom Wald als bedeutsamsten Klimaschützer in Deutschland sprach.
Beide ließen es sich auch nicht nehmen, noch einen Setzling mit dem Leiter des Landesbetriebes Wald und Holz, Herrn Wiebe, zu pflanzen, wie das Bild unten zeigt.
Dezernentin
Übergreifende Umweltthemen, Landwirtschaft und Umwelt, Umweltinformation, nachhaltige Entwicklung
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