Die Abwasserabgabe wurde 1978 als umweltpolitisches Instrument in der Bundesrepublik Deutschland eingeführt.
Sie ist eine Sonderabgabe, die seit 1981 für das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer von den Ländern erhoben wird.
Mit der Abwasserabgabe soll der Einleiter (Schmutz- und Niederschlagswasser) grundsätzlich einen Beitrag zur Begleichung der von ihm verursachten Umwelt- und Ressourcenkosten leisten, mit dem Ziel der Verbesserung der Gewässergüte, wie dies von der Wasserrahmenrichtlinie seit 2000 europaweit angestrebt wird.
Die Erhebung der Abwasserabgabe hat sowohl eine Lenkungs- als auch eine Anreizfunktion:
• Die Berechnungsmethodik zur Erhebung der Abgabe fordert die Vermeidung von
Schadstoffemissionen.
• Die Möglichkeit der Verrechnung schafft Anreize, notwendige Investitionen zur
Reduzierung der Schadstoffeinträge sowie zur Verbesserung der Reinigungsleistung
von Abwasserbehandlungsanlagen zu tätigen.
Die Einnahmen aus der Abwasserabgabe sind zweckgebunden und für Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässergüte zu verwenden.
In Nordrhein-Westfalen wird die Umsetzung u.a. durch Förderprogramme sowie durch die Ausbildung und Fortbildung des Betriebspersonals für Abwasserbehandlungsanlagen realisiert.
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