Die EU-Richtlinie zur Beherrschung der Gefahren bei Unfällen mit gefährlichen Stoffen  –  auch Seveso-II-Richtlinie genannt – von 1996 fordert erstmalig von gefahrenträchtigen Betrieben die Installation eines Sicherheitsmanagementsystems, sowie dessen Überprüfung durch die zuständigen Behörden.

Der Hintergrund für die Aufnahme von Sicherheitsmanagementsystemen als Pflicht für Betriebsbereiche liegt darin, dass Untersuchungen von Betriebsstörungen oder Störfällen ergeben haben, dass häufig organisatorische, managementspezifische und menschliche Fehler einen großen Anteil hieran haben.

Die Inhalte der Seveso-Richtlinien werden in Deutschland überwiegend durch die Störfall-Verordnung umgesetzt, sodass mit der Änderung der Störfall-Verordnung im Jahr 2000  die Einführung und Aufrechterhaltung von Sicherheitsmanagementsystemen (SMS) für Betriebsbereiche im Jahr 2000 erstmalig Pflicht wurde.

Daher hat das damalige Landesumweltamt NRW - Bereich Anlagensicherheit - im Herbst 1997 ein Untersuchungsvorhaben zur Beurteilung der Qualität des Sicherheits-managements von gefahrenträchtigen Anlagen vergeben. Auftragnehmer war die Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Fakultät für Maschinenbau, Abt. Anlagentechnik und Anlagensicherheit unter der Leitung von Herrn Prof. U. Hauptmanns.

Gegenstand des Untersuchungsvorhabens war die Erstellung von Kriterien, die der Überprüfung eines Sicherheitsmanagementsystems von einer gefahrenträchtigen Anlage zugrunde gelegt werden können.

Außerdem wurde im Rahmen des Untersuchungsvorhabens ein EDV-Programm „Safety-Management-Valuation-Program (SMVP)“ entwickelt, das als Hilfsmittel bei der Durchführung einer Überprüfung eines Sicherheitsmanagementsystems dienen sollte.

Inhaltlich liegen dem Programm SMVP (bis Stand 2003) 88 Fragen zugrunde, die sogenannten Prüfpunkte,  die folgenden neun Prüfgebieten zugeordnet sind:

1.   Unternehmenspolitik

2.   Organisation und Personal

3.   Identifizierung und Bewertung der Gefahren von Störfällen

4.   Überwachung des Betriebs

5.   Sichere Durchführung von Änderungen und von Anlagenneuplanungen

6.   Planung für Notfälle

7.   Überwachung der Leistungsfähigkeit des Sicherheitsmanagementsystems

8.   Systematische Überprüfung und Bewertung

9.   Anlagenbezogen Organisation und Personal

Die Arbeitshilfe „SMS Stand 2003“ des Bereichs Anlagensicherheit enthält eine Auflistung von Stichpunkten zu möglichen Inhalten eines Sicherheitsmanagementsystems mit Stand 2003.

 

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