WasEG-Online: Daten und Erklärungen digital übermitteln

WasEG-Online steht Ihnen ganzjährig zur Verfügung unter:

waseg.nrw.de

Die Interneterfassung bietet folgende Vorteile:

  • Rechtssichere, elektronische Kommunikation
  • eine Übersicht über Ihre bei uns erfassten Wassergewinnungsanlagen und Entnahmestellen und dazu die jeweiligen Stammdaten einsehen
  • Sie können
    • jederzeit die jährlichen Entnahmemengen und Nutzungen bei Ihren Wassergewinnungsanlagen und Entnahmestellen erklären
    • neue Wassergewinnungsanlagen und Entnahmestellen erklären
    • Änderungen und Ergänzungen der Stammdaten bei bereits gemeldeten Objekten erklären
    • geänderte Kontaktdaten wie Adressat, Anschrift, Bankverbindung melden
    • Dokumente und Nachweisunterlagen hochladen
    • die gesendeten Daten für Ihre Unterlagen auf der Quittungen-Seite ausdrucken
  • Unternehmen der öffentlichen Wasserversorgung mit Kooperationen können zusätzlich ihre Aufwendungen erklären

Bitte beachten Sie:

Sie müssen wie bisher bis zum 1. März eines jeden Jahres

unaufgefordert eine Erklärung über die entnommene Wassermenge des Vorjahres, die Art der Verwendung und die zum Nachweis dieser Angaben erforderlichen Unterlagen vorlegen (siehe § 3 WasEG).

Sofern bis zum 1. März keine Erklärung vorliegt, wird die Entnahmemenge behördlich geschätzt. Hierbei wird im Regelfall die in dem Recht oder der Befugnis zugelassene Entnahmemenge zugrunde gelegt.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständigen !Sachbearbeiter / Sachbearbeiterin.                       

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