Für die Berechnung der Höhe der Sicherheitsleistung für Deponien sind die einzelnen Kostenpositionen, die im Fall des Eintretens des Sicherungsfalls anfallen können, aufzulisten und zu quantifizieren. Aufwendungen, der erst zukünftig anfallen, sind auf den Kostenbarwert umzurechnen.
Das hier bereitgestellte Berechnungswerkzeug vereinfacht die Berechnung insofern, als die Diskontierungsfaktoren für die Umrechnung in einen Kostenbarwert aus den Angaben zum Zeitpunkt der Fälligkeit einer Aufwendung und zum Realzinssatz automatisch ermittelt und in der Berechnung berücksichtigt werden.
Eine Anleitung erläutert die Vorgehensweise bei der Anwendung des Berechnungswerkzeugs.
Hinweise zur fachlichen Vorgehensweise bei der Ermittlung der Höhe von Sicherheitsleistungen für Deponien finden sich in Kürze (Anfang 2020) in einem eigenen LANUV-Arbeitsblatt.
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