Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz ist zuständig für die Anerkennung von Sachverständigen-Organisationen und für Güte- und Überwachungsgemeinschaften (nach Änderung der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeits- und technischen Gefahrenschutzes).
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