Eutrophierte Gebiete nach § 13a Düngeverordnung

 

Am 20.12.2023 trat eine neue Landesdüngeverordnung Nordrhein-Westfalen (LDüngVO NRW) in Kraft. Zum 01.01.2024 wurde die Darstellung der Gebietsabgrenzungen an die geänderten Feldblockgeometrien angepasst. Es resultieren geringfügige Anpassungen der eutrophierten Gebiete nach § 13a Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 der Düngeverordnung - DüV aufgrund der landwirtschaftlichen Feldblöcke (Stand 09/2023), deren Geometrie sich geändert hat, an den Grenzen der Gebietskulisse. Insgesamt ist von dieser Änderung nur eine sehr kleine Fläche von ca. 40 ha landesweit betroffen.

Die Ausweisung der eutrophierten Gebiete erfolgt auf Grundlage der bundesweiten Vorschrift AVV Gebietsausweisung – AVV GeA. Die jeweils geltenden mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebiete (aktuelle Version: 01/2024) sind im Fachinformation ELWAS  und im Geoportal OpenGeodata.NRW veröffentlicht.

Fachbereich 54

Wasserrahmenrichtlinie, Hydromorphologie und Chemie der Oberflächengewässer

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