Ausbreitungsrechnung und Schornsteinhöhenbestimmung nach TA Luft

Im Rahmen von Anlagengenehmigungen nach TA Luft ist in den meisten Fällen eine Ausbreitungsrechnung erforderlich. Diese dient zum Nachweis der Genehmigungsfähigkeit, z. B. Einhaltung der Immissionswerte. 

Nr. 5.5 TA Luft regelt die Schornsteinhöhenbestimmung im Rahmen der Vorsorge. Auch hier kommen unter Nr. 5.5.2.2 TA Luft Ausbreitungsrechnungen zur Anwendung.

Vorgaben zur Durchführung

Vorgaben zur Durchführung der Ausbreitungsrechnung gibt Anhang 2 TA Luft. Diese umfassen sowohl die Art des zu verwendenden Modells als auch andere Aspekte der Ausbreitungsrechnung wie meteorologische Daten, Gelände- und Gebäudeberücksichtigung oder Rauhigkeitslänge.

Arbeitshilfen AUSTAL und BESTAL

Eine Referenzimplementierung zu Anhang 2 der TA Luft ist das Programm AUSTAL. Mit diesem Programm kann die Immissionsbelastung durch eine oder mehrere Quellen in Form von Jahresmittel-, Stundenmittel- und Tagesmittelwerten der Konzentration und Deposition ermittelt werden.

Eine Referenzimplementierung für Nr. 14 des Anhang 2 der TA Luft (Schornsteinhöhenbestimmung: Ausreichende Verdünnung) ist das Programmpaket BESTAL.

Leitfäden und VDI-Richtlinien

Leitfäden und VDI-Richtlinien, die sich auf die TA Luft 2002 beziehen, sind mit Erscheinen der TA Luft 2021 hinfällig. Sie können möglicherweise in einzelnen Punkten als Erkenntnisquelle dienen, dies muss aber für den jeweiligen Einzelfall geprüft und dargestellt werden.

Für die Schornsteinhöhenbestimmung liegt seit Herbst 2023 ein LAI-Merkblatt zur Verwendung vor.

Für die Ausbreitungsrechnung nach Anhang 2 TA Luft liegt seit August 2024 ein Leitfaden des LANUV (Arbeitsblatt 58) vor.

Auf den folgenden Seiten werden einige Hinweise zur Ausbreitungsrechnung und Schornsteinhöhenbestimmung nach TA Luft gegeben. Diese Hinweise werden bei Bedarf mit neuen Erkenntnissen überarbeitet und ergänzt. Die vorliegende Aufstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Teilen Sie diese Seite auf