Stand der Altlastenbearbeitung

Die Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen führen Kataster der erhobenen altlastverdächtigen Flächen und Altlasten und schreiben diese regelmäßig fort. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) NRW führt auf Basis dieser Angaben eine landesweite Datei über altlastverdächtige Flächen und Altlasten sowie Verdachtsflächen und schädliche Bodenveränderungen (FIS AlBo).

Der Stand der Altlastenbearbeitung in Nordrhein-Westfalen wird durch das LANUV veröffentlicht. Nachfolgend ist der Stand der Erfassung, der Gefährdungsabschätzungen und Sanierungen (Stand 2023) dargestellt. Außerdem werden die Kennzahlen beschrieben, die durch das Land Nordrhein-Westfalen jährlich an den Bund für die bundesweite Altlastenstatistik übermittelt werden.

Dem LANUV wurden bis Juni 2023 87.892 Flächen (33.031 Altablagerungen und 54.861 Altstandorte) gemeldet. Ebenfalls darin enthalten sind Flächen, die im Rahmen einer flächendeckenden Erhebung als Altablagerung oder Altstandort identifiziert und noch nicht hinsichtlich des „Altlastenverdachts“ bewertet wurden. Des Weiteren zählen Flächen dazu, die als altlastverdächtig eingestuft wurden sowie bereits untersuchte oder sanierte Flächen.

Die zeitliche Entwicklung der erfassten Altablagerungen und Altstandorten von 1985 bis 2023 ist in der nachfolgenden Abbildung dargestellt.

In Abbildung 1 ist dargestellt, wie sich die Erfassung von Altablagerungen und Altstandorten in den vergangenen Jahren in NRW entwickelt hat. Beachtenswert ist, dass seit Beginn der systematischen Erfassung von Altstandorten Anfang der 1990er deren relativer Anteil und somit deren Bedeutung kontinuierlich angestiegen sind.

Der Vergleich der aktuellen Daten aus dem Jahr 2023 mit den Daten aus den vorhergehenden Jahren zeigt, dass die Anzahl der erfassten Flächen nach der erstmaligen Abnahme im Jahr 2021 erneut angestiegen ist (vgl. auch Tabelle 1). Die Reduzierung der Flächen im Jahr 2021 ist durch umfangreiche Überarbeitungen der Kataster zu erklären, die vom Land NRW gefördert werden. Die Kataster einiger unteren Bodenschutzbehörden (UBBen) wurden u.a. um nicht relevante Importdaten aus Vorläufersystemen bereinigt und Nachbewertungen bislang nicht bewerteter Altablagerungen und Altstandorte gemäß der Handlungsempfehlung des Landes durchgeführt.

Weiterhin hat die Konkretisierung der Definitionen des Flächenstatus und die daraus resultierende Überarbeitung der Kataster teilweise zu erheblichen Verschiebungen der Fallzahlen von einem Status in einen anderen Status ergeben. Trotz der fortlaufenden Bereinigungen der Kataster steigen die erfassten Fallzahlen erneut an. Dies ist ein Beleg der aktiven Bearbeitung der UBB, beispielsweise durch die Aufnahme von Altstandorten in Form von Nacherfassungen. Da die Überarbeitung noch nicht abgeschlossen ist, sind in den folgenden Jahren weitere Verschiebungen zu erwarten. Die zusammengestellten Daten sind daher als aktueller Arbeitsstand zu verstehen.

Der bis Juni 2023 ermittelte Stand der Altlastenbearbeitung in Nordrhein-Westfalen ist in Tabelle 1 wiedergegeben.

 

2006

2008

2010

2012

2014

2017

2019

2021

2023

Erfasste Flächen

55.764

63.313

75.370

81.825

84.841

96.352

97.320

83.279

87.892

davon Altablagerungen

21.313

27.199

30.493

33.397

31.667

33.364

33.402

31.373

33.031

davon Altstandorte

34.451

36.114

44.877

48.428

53.174

62.988

63.918

51.906

54.861

Noch nicht zugeordnete bzw. bewertete Flächen

 

 

 

 

29.769

30.998

32.567

20.818

16.718

Altlastverdächtige Flächen

 

 

 

 

25.292

29.641

27.328

28.082

30.723

Gefährdungsabschätzungen
(abgeschlossen und laufend)

14.540

17.614

17.969

22.414

24.762

26.530

28.016

24.956

27.992

Sanierungen
(abgeschlossen und laufend)

5.319

6.070

6.138

6.766

7.201

7.821

8.754

8.578

9.025

In Tabelle 1 sind auch Flächen aufgeführt, die von den unteren Bodenschutzbehörden identifiziert und noch nicht hinsichtlich des "Altlastenverdachts" bewertet wurden (Status: "noch nicht zugeordnete bzw. bewertete Flächen"). Der Kategorie „Altlastverdächtige Flächen“ gehören Flächen an, bei denen sich im Laufe einer Erfassungsbewertung Anhaltspunkte für das Vorliegen einer schädlichen Bodenveränderung ergeben haben, so dass orientierenden Untersuchung bzw. Detailuntersuchungen (bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte) für eine abschließende Gefahrenbeurteilung durchgeführt werden.

Von der Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) werden jährlich die bundesweiten Altlastenstatistiken in einem Bericht veröffentlicht. Seit 2020 werden nachfolgend definierte Kennzahlen an die LABO gemeldet:

  • Altlastverdächtige Flächen (2023: 30.723 Altablagerungen und Altstandorte)
    NRW-Definition: Es handelt sich um Flächen, für die eine Ermittlung des Sachverhalts bei Vorliegen von Anhaltspunkten gemäß §9 BBodSchG erforderlich ist. Es handelt sich somit um Flächen mit Erfordernis oder in den Bearbeitungsstufen Historische Erkundung (HE), Orientierende Untersuchung (OU) oder Detailuntersuchung (DU). Darunter fallen in NRW keine Flächen, bei denen aufgrund ihrer Branchenzugehörigkeit zwar Anhaltspunkte vorliegen, jedoch aufgrund der derzeitigen Nutzung kein aktueller Untersuchungsbedarf gesehen wird. Diese Flächen werden in NRW unter der Kategorie „Kein Handlungsbedarf bei derzeitiger Nutzung“ geführt.
  • Gefahrenverdacht abzuklären (2023: 30.723 Altablagerungen und Altstandorte)
    Definition: Es handelt sich um Flächen, für die eine Ermittlung des Sachverhalts bei Vorliegen von Anhaltspunkten gemäß § 9 BBodSchG erforderlich ist (Flächen mit Erfordernis oder in den Bearbeitungsstufen Historische Erkundung (HE), Orientierende Untersuchung (OU) oder Detailuntersuchung (DU)).
    NRW versteht darunter die Anzahl der altlastverdächtigen Flächen
  • Gefahrenverdacht ausgeräumt (2023: 15.522 Altablagerungen und Altstandorte)
    Definition: Es handelt sich um Flächen, bei denen der Gefahrenverdacht in den Bearbeitungsstufen Historische Erkundung (HE), Orientierende Untersuchung (OU) oder Detailuntersuchung (DU) ausgeräumt werden konnte. Gemäß abschließender Bewertung durch die Behörde geht von der Fläche keine Gefahr für ein Schutzgut bei der aktuellen oder planungsrechtlich zulässigen Nutzung aus. Die Bearbeitung durch die Behörde ist insoweit für diese Nutzung abgeschlossen. Bei Änderung der Nutzung kann eine Neubewertung erforderlich werden.
  • Altlasten (2023: 2.849 Altablagerungen und Altstandorte)
    Definition: Als Altlasten werden alle Flächen gemäß § 2 Abs. 5 BBodSchG gezählt, bei denen nach der Bewertung durch die zuständige Behörde grundsätzlich Sanierungsmaßnahmen erforderlich sind, diese noch nicht abgeschlossen sind, Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen aufrechterhalten werden müssen oder Sanierungsmaßnahmen unverhältnismäßig sind. In NRW fallen darunter auch Altlasten mit dauerhafter Beschränkung bzw. Überwachung.
  • Sanierung abgeschlossen (2023: 8.343 Altablagerungen und Altstandorte) Definition: Dieser Kennzahl sind alle Flächen zuzuordnen, bei denen nach der Bewertung durch die zuständige Behörde alle erforderlichen Sanierungsmaßnahmen nach § 2 Abs. 7 BBodSchG durchgeführt worden sind. Die Gefahr wurde abgewehrt. In NRW fallen darunter sowohl vollständig dekontaminierte als auch gesichert oder teilweise dekontaminierte Flächen, die beispielsweise für eine bestimmte Nutzung saniert wurden.

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