Wirkungen von Benzol

Wichtigster Aufnahmeweg bei der umweltbedingten Exposition gegenüber Benzol ist die Inhalation, d. h., die Aufnahme über die Atemwege. Benzol kommt als Luftverunreinigung vor, und stammt überwiegend aus dem Kraftfahrzeugverkehr (Betankung, Abgase), sowie aus Feuerungsanlagen, Kokereien und Kraftstofflagern, in Innenräumen aus Tabakrauch. Die orale Aufnahme von Benzol aus Nahrungsmitteln und dem Trinkwasser spielt eine untergeordnete Rolle.

Zu den akuten Symptomen nach kurzfristiger Exposition gegenüber Benzol zählen u. a. Kopfschmerzen, Schwindelgefühle, Übelkeit, Benommenheit sowie Sehstörungen. In schweren Fällen kann es zu Bewusstlosigkeit und Tod infolge Atemlähmung kommen. Es sind zahlreiche Todesfälle nach Unfällen oder missbräuchlicher Verwendung („Schnüffeln“) von Benzol bekannt.

Die chronische Toxizität zeichnet sich durch eine Reihe relativ unspezifischer Symptome, wie Müdigkeit, Schwäche, Schlaflosigkeit sowie Schwindel, Blässe, Augenflimmern und Herzklopfen bei körperlichen Anstrengungen, aus.

Benzol schädigt die Blutbildung im Knochenmark und kann Leukämie (Blutkrebs) sowie andere Tumorerkrankungen erzeugen. Die Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft stuft Benzol als einen Stoff ein, der beim Menschen Krebs erzeugt und bei dem davon auszugehen ist, dass er einen nennenswerten Beitrag zum Krebsrisiko leistet (Krebserzeugende Kategorie 1).

Bei den derzeit in der Außenluft auftretenden Konzentrationen an Belastungsschwerpunkten liefert Benzol einen nennenswerten Beitrag zum allgemeinen Krebsrisiko. Des Weiteren ist Benzol ein Stoff mit erbgutveränderndem Potenzial.

Alle allgemein toxischen Wirkungen spielen sich in der Regel allerdings in einem Konzentrationsbereich ab, der für Außenluftverhältnisse irrelevant ist. Somit verbleibt für die Allgemeinbevölkerung als wesentliches gesundheitliches Risiko von Benzol die kanzerogene bzw. erbgutverändernde Wirkung.

Bewertungsmaßstäbe

Im Rahmen der Genehmigung und Anlagenüberwachung nach BImSchG und TA Luft ist zur Bewertung der möglichen adversen gesundheitlichen Wirkungen nach langfristiger inhalativer Exposition gegenüber Benzol der Immissionswert der TA Luft von 5 µg/m³ (Mittelungszeitraum: Jahr) zu verwenden. Der Immissionswert der TA Luft für Benzol basiert auf dem entsprechenden Grenzwert der 2. Tochterrichtlinie der EU "Richtlinie 2000/69/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2000 über Grenzwerte für Benzol und Kohlenmonoxid in der Luft". Diese wurde mittlerweile in die Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.5.2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa überführt.

Aktuelle Messwerte

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW stellt für das Land Nordrhein-Westfalen kontinuierlich aktualisierte !Messwerte für Benzol zur Verfügung.

(Stand: Januar 2022)

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