Bei auffälligen Features im Rahmen der regulären Non-Target-Analytik wird versucht, die unbekannten Substanzen zu identifizieren. Dies kann durch Abgleich mit bekannten Datenbanken, durch Anwendung von Algorithmen zur Strukturaufklärung oder durch manuelle Interpretation der Massenspektren erfolgen.
Für eine eindeutige Identifizierung muss die verdächtige Substanz als Reinsubstanz vorliegen, um sie anhand verschiedener Kriterien (Masse, Isotopie, Fragmentspektrum und Retentionszeit) verifizieren zu können. Anschließend erfolgt eine Konzentrationsbestimmung. Überschreitet ein neu entdeckter Stoff den allgemeinen Vorsorgewert von 0,1 µg/L, wird die Gewässerrelevanz geprüft. Je nach Stoffeigenschaft und Konzentration im Gewässer erfolgt das weitere Vorgehen, z. B.:
Hochleistungsflüssigkeitschromatographie / Non-Target-Analytik
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