Asbesthaltige Bau- und Abbruchabfälle

Asbest ist ein natürliches feinfaseriges Mineral, welches über viele Jahre aufgrund seiner Beständigkeit und guten Verarbeitungseigenschaften in vielen Produkten des Bauwesens verwendet wurde. Asbest besteht aus vielen sehr kleinen und widerstandsfähigen Fasern, die als Staub freigesetzt und eingeatmet werden können. Dieser faserhaltige Staub kann in der Lunge schwere Krankheiten (z.B. Asbestose) und Krebs auslösen.

Seit Ende 1993 ist die Anwendung von Asbest in Deutschland verboten. Daraus folgt, dass in neueren Gebäuden keine asbesthaltigen Baustoffe zu vermuten sind. Gerade in älteren Gebäuden werden häufig asbesthaltige Baustoffen und Bauteile angetroffen. Von intakten und zementgebundenen Baustoffen- oder teilen gehen keine Gefahren aus und sie müssen nicht entfernt oder ersetzt werden. Wenn jedoch im Rahmen von Sanierungs- oder Abbruchmaßnahmen solche Materialien bearbeitet oder entfernt werden, sind bei der Ausführung der Arbeiten und der Entsorgung der dabei anfallenden Abfälle besondere Vorkehrungen zu treffen.

Um gesundheitliche Risiken für sich selbst und die am Abbruch Beteiligten auszuschließen und den Schadstoff gezielt und dauerhaft aus dem Wertstoffkreislauf auszuschleusen, soll vor Beginn der Arbeiten eine Vorerkundung erfolgen.

Werden asbesthaltige Baumaterialien angetroffen, so ist eine Freisetzung von Staub (z.B. beim Bohren, Schleifen, Zerkleinern und beim Abbruch) unbedingt zu vermeiden. Für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an asbesthaltigen Materialien gelten die Technische Regel für Gefahrstoffe„Asbest“ (TRGS 519). Die meisten dieser Tätigkeiten können nur von entsprechend qualifizierten Fachfirmen unter Anwendung von geeigneten Schutzmaßnahmen ausgeführt werden.

Auch an die Entsorgung asbesthaltiger Abfälle sind besondere Anforderungen zu stellen. In Nordrhein-Westfalen können asbesthaltige Bauabfälle in verpackter Form auf mehreren Deponien entsorgt werden. Lokale Entsorgungsmöglichkeiten für Kleinmengen können bei den Kreisen, Kommunen oder örtlichen Abfallwirtschaftsbetrieben erfragt werden. Asbestzementprodukte werden in der Regel unter der Abfallart 17 06 05* „asbesthaltige Baustoffe“ entsorgt.

Beispiele für asbesthaltige Baustoffe und Bauteile:

gebundene Asbestzementprodukte

  • Fassaden- und Balkoneinkleidungen, Dacheindeckungen (Wellplatten), Abflussrohre, Lüftungsrohre, Blumenkästen, Fensterbänke

Produkte aus neuerer Produktion (z.B. Wellplatten, Rohre) sind teilweise anhand einer aufgedruckten oder eingeprägten Markierung als asbestfrei zu erkennen. Beispiele: AF (asbestfrei), NT (neue Technologie), DIN EN 588.

ungebundene oder schwach gebundene asbesthaltige Produkte

  • Dämm- und Feuerschutzmaterialien in Kabelschächten, Rohrisolierung, Spritzasbest

Asbest kann drüber hinaus auch in Baumaterialien wie Putzen, Fliesenklebern, Fugenmassen oder Spachtelmassen vorkommen. Eine Erkennung von Asbest anhand des Aussehens ist bei diesen Produkten nicht möglich. In Verdachtsfällen ist eine Laboranalyse erforderlich und die Begutachtung der Bausubstanz durch einen Sachverständigen wird empfohlen.

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