Im bodenschutzrechtlichen Sinne wird bei Sanierungen zwischen Dekontaminations- und Sicherungsmaßnahmen unterschieden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen durchzuführen/zu erlassen.
Werden Schadstoffe dauerhaft mittels technischer Verfahren aus dem Boden oder Grundwasser entfernt, wird dies als Dekontamination bezeichnet. Dabei werden umweltgefährdende Stoffe beseitigt (z. B. Bodenauskofferung oder Abbau organischer Schadstoffe) oder umgewandelt (z. B. Reduktion von Chrom VI).
Bei den Verfahren wird nach dem Ort des Einsatzes nach In-Situ-, On-Site-, und Off-Site-Verfahren unterschieden.
Werden auf einer Fläche verbleibende Schadstoffe in der Ausbreitung (Emission) zum Schutzgut (Immission) gehindert, wird dies als Sicherung bezeichnet. Unterschieden wird zwischen folgenden Möglichkeiten:
Fachbereichsleitung
Bodenschutz, Altlasten, Ökotoxikologie
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