Sanierungstechniken

Im bodenschutzrechtlichen Sinne wird bei Sanierungen zwischen Dekontaminations- und Sicherungsmaßnahmen unterschieden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen durchzuführen/zu erlassen.

    Dekontaminationsverfahren

    Werden Schadstoffe dauerhaft mittels technischer Verfahren aus dem Boden oder Grundwasser entfernt, wird dies als Dekontamination bezeichnet. Dabei werden umweltgefährdende Stoffe beseitigt (z. B. Bodenauskofferung oder Abbau organischer Schadstoffe) oder umgewandelt (z. B. Reduktion von Chrom VI).

    Bei den Verfahren wird nach dem Ort des Einsatzes nach In-Situ-, On-Site-, und Off-Site-Verfahren unterschieden.

    • Bei In-situ-Verfahren werden die Schadstoffe behandelt, ohne Bodenmassen zu bewegen oder das Grundwasser zu heben.
    • Bei On-site-Verfahren wird der kontaminierte Boden aufgenommen, auf der betreffenden Flächen mit geeigneten technischen Verfahren behandelt und anschließend wieder eingebaut.
    • Bei Off-site-Behandlung werden verunreinigte Böden in zentralen, stationären Anlagen behandelt.

    Sicherungsverfahren

    Werden auf einer Fläche verbleibende Schadstoffe in der Ausbreitung (Emission) zum Schutzgut (Immission) gehindert, wird dies als Sicherung bezeichnet. Unterschieden wird zwischen folgenden Möglichkeiten:

    • bautechnische Einkapselungs- oder Einschließungsmaßnahmen
    • hydraulische und pneumatische Sicherungsmaßnahmen
    • Einschränkung der Mobilität der Schadstoffe (Immobilisierung)

    Sebastian Wolf

    Fachbereichsleitung

    Bodenschutz, Altlasten, Ökotoxikologie

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