Das Artenschutzzentrum Metelen ist eine kleine Außenstelle des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) im westlichen Münsterland mit den Aufgaben
Für die Dauer von Beschlagnahmeverfahren von im Schnitt drei Monaten wird in der Auffangstation die artgerechte Haltung von Tieren gewährleistet. Diese Möglichkeit ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass die 54 Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen Arten- und Tierschutzrecht umsetzen können.
Die meisten der im Artenschutzzentrum Metelen aufgenommenen Tiere sind nach der EU-Artenschutzverordnung geschützt (EG-Verordnung über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels). Die Auffangstation entspricht einem „rescue center / Washingtoner Artenschutzzentrum“ im Sinne des Artikels VIII, Absätze 3 – 5 von CITES (Convention on international trade in endangered species of wild flora and fauna) oder im deutschsprachigen Raum auch als Washingtoner Artenschutzübereinkommen (= WA) bekannt.
Die NRW-Auffangstation bietet zwei weitere Hilfsdienste an, von denen vor allem die nordrhein-westfälischen Arten- und Tierschutzbehörden, aber auch kommunale Ordnungsbehörden oder Zollstellen in Nordrhein-Westfalen Gebrauch machen können:
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