Verkehrsgeräusche

Die meisten Lärmstörungen werden durch Verkehrsgeräusche verursacht.

Viele Menschen sind, gerade bei der Geräuschquelle Verkehr, sowohl Betroffene als auch Verursacher und haben so eine ambivalente Einstellung gegenüber dieser Lärmart. Dies erklärt, weshalb es trotz einer hohen Beschwerdeintensität sichtlich schwierig ist, ausreichende Regelungen zur Verkehrslärmminderung durchzusetzen.

Abbildung 1 zeigt beispielhaft die Stärke von straßenverkehrsbedingten Schallpegel-Immissionen in Abhängigkeit von der Entfernung bei freier Schallausbreitung in 10 m Höhe für eine typische Autobahn zur Tageszeit sowie eine Landstraße zur Nachtzeit.

Die blau in der Abbildung eingetragenen Grenzen entsprechen den Immissionsgrenzwerten (IGW) der 16. BImSchV für die erhebliche Änderung und Neuplanung von Verkehrswegen und deren Immissionen, soweit sie auf reine bzw. allgemeine Wohngebiete oder ein Kleinsiedlungsgebiete einwirken.

Immissionsgrenzwerte (IGW) der 16. BImSchV

Ausgangsdaten für Abbildung 1

 BundesautobahnKreisstraße
DTV100 000 Kfz / 24h10 000 Kfz / 24h
Lkw-Anteil25 %10 %
V Pkw130 km/h100 km/h
V Lkw80 km/h80 km/h
StraßenbelagStrichbesen-Längsgeglätteter BetonSplittmastix-Asphalt 0/8

Aus den Verkehrsmengen der Bundesverkehrszählung 1995 lassen sich folgende Schlüsse ziehen:

  • Noch in Entfernungen von 100 m sind bei allen Autobahnzählstellen die nächtlichen Immissionen höher als die Grenzwerte, die für Wohngebiete gelten.
  • An Bundesstraßen reichen meist geringe bis mittlere Lärmschutzwände zum Abbau der Belastung aus. An Autobahnen sind zusätzliche Maßnahmen wie der Einbau lärmmindernder Beläge notwendig.
  • Die Emissionen des Straßenverkehrs sind seit 1975 stetig um etwa 2 dB(A) angestiegen.

Diese letzte Feststellung ist nur aus der Zunahme des Verkehrs und insbesondere des Anteils der LKWs am Gesamtverkehr erklärlich, wenn man die in der Abbildung 2 dargestellte Entwicklung der Emissionen einzelner Fahrzeuge im Blick hat.

Die immissionsschutzrechtlichen Regelungen im Hinblick auf die Geräuschimmissionen durch den Straßen- und Schienenverkehr sind in erster Linie in der 16. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (Verkehrslärmschutzverordnung, 16. BImSchV) konkretisiert. Regelungen zum Fluglärm finden sich im Fluglärmschutzgesetz.

Grenz-/Richtwerte

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