Umweltbildungseinrichtungen

Förderung der Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) in Umweltbildungseinrichtungen in NRW

Gegenstand der Förderung sind Maßnahmen und Aktivitäten regional bedeutsamer Umweltbildungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen, die im Verbund durch vertikale und horizontale Vernetzung, Informations- und Wissenstransfer, Unterstützung und Beratung von Einrichtungen der formalen und nicht-formalen Bildung in ihrer Region, durch Fort- und Weiterbildung sowie eine gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit zur Bereitstellung und Umsetzung eines landesweiten, qualitativ hochwertigen BNE-/ Umweltbildungsangebots beitragen.

Die netzwerkartige Zusammenarbeit dieser Regionalzentren wird über eine Landeskoordinierungsstelle als Netzzentrale verknüpft, die in der „Fach- und Koordinierungsstelle Bildung für nachhaltige Entwicklung“ (BNE-Agentur NRW) in der Natur- und Umweltschutzakademie NRW (NUA) eingerichtet ist.

Das Fachkonzept zum „Landesnetzwerk Bildung für nachhaltige Entwicklung NRW“ im Umweltbereich bildet den fachlichen Rahmen für das Förderprogramm. Es beschreibt die mit dem Aufbau des Landesnetzwerks verfolgte Zielrichtung, die strukturelle Ausgestaltung des Netzes sowie die wesentlichen Aufgaben der Regionalzentren. Das Fachkonzept gibt Auskunft über die an die Förderung von Bildungs- und Vernetzungsaktivitäten der Regionalzentren geknüpften fachlichen Erwartungen. Es dient Antragstellenden somit auch als Orientierungshilfe und unterstützt inhaltlich bei der Antragsstellung.

 

Grundlagen

Die Förderung wird nach Maßgabe der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) in Umweltbildungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinien BNE-/ Umweltbildungseinrichtungen NRW – FöBNE) gewährt.

Förderrichtlinien BNE-/Umweltbildungseinrichtungen NRW – FöBNE

Änderung der Richtlinie

Der Zuwendungsbescheid wird folgende Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung enthalten:

ANBest-P

 

Antragstellung und Fristen

Für die Prüfung und Bewilligung der Anträge ist das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) zuständig. Anträge sind mit Anlagen per Post in einfacher Ausfertigung direkt an das LANUV zu richten:

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Dienstort: Leibnizstr. 10, 45659 Recklinghausen
DB / FB 17 / FG BNE
40208 Düsseldorf

Anträge sind bis zum 31.10. eines Jahres für das Folgejahr bei der Bewilligungsbehörde (LANUV) zu stellen. Die nächste Förderperiode beginnt zum 01.04.2024.

Bei Erstantragstellung ist dem Projektantrag ein integriertes Gesamtkonzept (siehe Ziffer 4.1 FöBNE) beizufügen. Vor Antragstellung ist das integrierte Gesamtkonzept zur fachlichen Stellungnahme und inhaltlichen Abstimmung der Koordinierungsstelle im Landesnetzwerk „Bildung für nachhaltige Entwicklung NRW“ (in der BNE-Agentur NRW) zuzuleiten.

Bei Folgeanträgen ist neben dem Antrag ein neuer Maßnahmenplan für den nächsten Projektzeitraum mit entsprechendem Kosten- und Finanzierungsplan beizufügen. Sofern sich bei den übrigen Anlagen gegenüber der vorangegangenen Antragstellung Änderungen ergeben, sind auch diese in aktualisierter Form einzureichen. Der Maßnahmenplan ist vor der Antragstellung wieder mit der Koordinierungsstelle im Landesnetzwerk „Bildung für nachhaltige Entwicklung NRW“ (in der BNE-Agentur NRW) abzustimmen.

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