Dezentrale Systeme

Dezentrale Niederschlagswasserbehandlung

Vergleichbarkeit zentraler und dezentraler Anlagen

Seit mehreren Jahren werden in NRW verstärkt dezentrale Anlagen zur Behandlung des schwach belasteten Niederschlagswassers Kat. II eingesetzt. Dabei müssen die dezentralen Anlagen mit den zentralen Anlagen gem. Trennerlass vergleichbar sein.

Bewertung

Diesem Zweck diente bisher eine Bewertung aufgrund der Laborprüfungen und Betriebsbeobachtungen (Prüfungsvorgaben). Die Erfahrungen zeigen jedoch, dass bei einigen Anlagen der Aufwand für einen sachgerechten Betrieb deutlich größer ist als im Testgebiet bzw. die Reinigungsleistung in situ deutlich schlechter ist als das Ergebnis der Laborprüfung.

Neuer Leitparameter AFS63

Nach der Veröffentlichung des Arbeitsblattes DWA-A 102 ist es sinnvoll, nicht nur die Laborergebnisse der Prüfung mit dem Prüfmedium Millisil W4 (AFS200) sondern insbesondere den Rückhalt von AFS63 zu berücksichtigen.

Hierzu muss zunächst eine zuverlässige Bestimmungsmethode festgelegt werden. Entsprechende Untersuchungen wurden durch das Land veranlasst, auch ein Normierungsausschuss hat sich konstituiert.

Nachweis

Die zukünftigen Nachweise der vergleichbaren Behandlung der Niederschlagswasserabflüsse in dezentralen und zentralen Anlagen sollen ergänzend auch die Betrachtung des Rückhalts AFS63 und die Ermittlung der Reinigungsleistung der Anlagen in situ beinhalten. Hierzu werden zurzeit die Methoden in Forschungsvorhaben entwickelt und getestet.

Planung und Genehmigung

Für anstehenden Planungen und Genehmigungen gilt in NRW weiterhin der Trennerlass und das Gebot der Vergleichbarkeit mit zentralen Anlagen. Im Sinne einer nachhaltigen Planung sollen auch das Regelwerk DWA A-102 sowie die nachfolgend veröffentlichten Hinweise des LANUV berücksichtigt werden.

Hinweise zu Sedimentationsanlagen

Sedimentationsanlagen mit Dauerstau stellen einen Großteil der einfachen Anlagen dar. Deren Leistungsfähigkeit in situ, insbesondere im Hinblick auf den Rückhalt von AFS63 sowie Zn und Cu, erweist sich als eingeschränkt. Vor den Sedimentationsanlagen ist eine Zuflussbegrenzung auf den Bemessungswert notwendig, um den Austrag des abgesetzten Schlammes zu vermeiden.

Aktuell wird eine Oberflächenbeschickung von 4 m/h empfohlen, bei der auch in situ im langjährigen Mittel ca. 40% AFS63 Rückhalt in einem Untersuchungsvorhaben nachgewiesen wurde.

Bei Nachweisen der Wirksamkeit durch Laborprüfungen müssen ergänzend die Diskrepanzen zwischen den Eigenschaften des Prüfmediums und der Feinpartikel im Niederschlagsabfluss berücksichtigt werden. Das Ergebnis der Laborprüfung mit Millisil W4 in Anlehnung an die DIBt Prüfgrundsätze ist auf AFS63 zu mindern.

Hinweise zu Schachteinsätzen

Weitergehende Untersuchungen zeigen, dass Schachteinsätze durch extreme Belastungen der kleinen Volumina bzw. Filterflächen eine sehr eingeschränkte Leistungsfähigkeit haben bzw. sehr aufwendig im Betrieb sind. Daher sind sie nur für den Übergang bzw. nur für wenige für den Betrieb zuverlässig zugängliche HotSpots geeignet.

In Einzugsgebieten mit viel Vegetation kann alternativ durch Nachrüstung der Straßeneinläufe mit Laubeimern eine Minderung des Schadstoffeintrags erreicht werden.

Hinweise zum Betrieb der Anlagen

Aufgrund der saisonalen und standortspezifischen Variabilität der Flächenbelastung sollen im ersten Betriebsjahr standortspezifische Wartungsintervalle festgelegt werden.

  • Der Schlammsammelraum ist mindestens einmal im Jahr zu reinigen, bei Anlagen mit einem kleinen Speichervolumen bzw. einer hohen Filterbelastung entsprechend häufiger, bei Straßenablaufeinsätzen ggf. alle 2-3 Monate.
  • Die Notüberläufe der Filteranlagen sind zumindest in den ersten Betriebsjahren messtechnisch zu überwachen.  
  • Analog zu SüwVOAbw ist auch eine Inaugenscheinnahme nach betrieblich bedeutsamer Beaufschlagung, sonst monatlich durchzuführen.

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