Das bevölkerungsreichste Bundesland Nordrhein-Westfalen verfügt über eine vielfältige Industrielandschaft mit herausragender Bedeutung für den Industriestandort Deutschland. Insbesondere die Branchen Elektronik, Metall, Chemie und Maschinenbau sind die Stützen der industriellen Wertschöpfung. Besonders kennzeichnend sind die industriellen Zentren an Rhein und Ruhr. Entsprechend entsteht die Belastung der Gewässer in Nordrhein-Westfalen neben kommunalen Abwassereinleitungen auch zu einem erheblichen Anteil durch die Abwassereinleitungen aus Gewerbe- und Industriebetrieben.
Die Industrieemissionsrichtlinie (IE-RL) bildet die Grundlage für die Genehmigung besonders umweltrelevanter Industrieanlagen. Die Emissionsanforderungen nach dem Stand der Technik ergeben sich im Wasserrecht über die Mindestanforderungen aus der Abwasserverordnung. Zur Vereinheitlichung europäischer Umweltstandards werden unter dem Schirm der Industrieemissionsrichtlinie in einem Informationsaustausch auf europäischer Ebene Emissionsminderungstechniken und verbindliche Emissionsbandbreiten für verschiedene Branchen in Merkblättern den sogenannten Besten Verfügbaren Techniken (BVT) zusammengefasst und festgelegt. Dies bezeichnet man auch als Sevilla-Prozess. Diese verbindlich geltenden EU-Anforderungen werden in Form von BVT-Schlussfolgerungen veröffentlicht und sind von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen; unter anderem auch in das Wasserrecht. In Deutschland stellen diese BVT-Schlussfolgerungen den Stand der Technik dar.
Industrielles Abwasser kann von seiner Beschaffenheit her je nach Branche und Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die Anforderungen für die Einleitung der unterschiedlichen Herkunftsbereiche (Branchen) werden in mehr als 50 Anhängen der Abwasserverordnung (AbwV) zusammengefasst, die auf der Grundlage des für einzelne Branchen ermittelten Stands der Technik entwickelt worden sind.
Zudem wird bei der industriellen Abwasserbeseitigung zwischen Direkteinleitungen und Indirekteinleitungen unterschieden. Bei der Direkteinleitung wird das Abwasser am Standort des Industrie- oder Gewerbebetriebs gemäß seiner Verschmutzung so behandelt, dass es nach der Abwasserbehandlung direkt in ein Oberflächengewässer eingeleitet werden kann. Bei der Indirekteinleitung erfolgt die Einleitung in die öffentliche oder private Kanalisation nach oder auch ohne eine Abwasservorbehandlung. Dort wird es zusammen mit dem häuslichen Abwasser in einer kommunalen Kläranlage abschließend mitbehandelt. In Nordrhein-Westfalen sind zurzeit ca. 2.100 Betriebe als Direkteinleiter und ca. 22.100 Betriebe als Indirekteinleiter erfasst.
Eine Zusammenfassung zur Entwicklung und Stand der Abwasserbeseitigung in Nordrhein-Westfalen findet sich im aktuellen Bericht des Umweltministeriums. Zudem sind die zugehörigen Daten der Öffentlichkeit durch das Fachinformationssystem ELWAS-WEB frei zugänglich.
Das LANUV unterstützt das Umweltministerium, die oberen Wasserbehörden der fünf Bezirksregierungen sowie die 54 unteren Wasserbehörden der Städte und Kreise bei der Klärung von fachlichen Fragen, z.B. im Rahmen der Erteilung von Genehmigungen und Erlaubnissen, sowie bei der Planung und Durchführung von Überwachungskampagnen.
Im Rahmen der amtlichen Überwachung gemäß § 94 Landeswassergesetz (LWG) werden alle Abwassereinleitungen auf die Einhaltung der im wasserrechtlichen Bescheid festgelegten Grenzwerte für Abwasserinhaltsstoffe (Parameter) hin überprüft. Die Einhaltung der in den wasserrechtlichen Bescheiden vorgegebenen chemisch-physikalischen Parameter erfolgt sowohl durch die amtliche Überwachung des LANUV und der zuständigen Wasserbehörden, als auch durch Selbstüberwachung der Betreiber. Die Überwachungshäufigkeit wird nach Art und Zusammensetzung des Abwassers festgesetzt.
Mit der Zeichnung des PRTR-Protokolls 2003 hat Deutschland sich verpflichtet, ein Register über Schadstofffreisetzungen und -transporte aufzubauen. Hierzu berichten viele Industriebetriebe jährlich über die Bundesländer dem Umweltbundesamt (UBA) über Schadstoffemissionen in die Luft und die Verbringung (Direkt- und Indirekteinleitungen) von Abwässern und Abfällen. Das UBA bereitet diese vom LANUV übermittelten Daten in einer Datenbank dem Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister PRTR (Pollutant Release and Transfer Register) für Bürgerinnen und Bürger auf und leitet die Daten an die Europäische Kommission weiter.
Externer Inhalt
Schutz Ihrer Daten
An dieser Stelle haben wir den Inhalt eines Drittanbieters, bspw. YouTube, X, Instagram etc., eingebunden. Bitte bestätigen Sie über den Button, dass Sie damit einverstanden sind, diese Inhalte zu sehen!
Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutz.