Ausbildung

Auf dieser Seite stellen wir Ihnen einige Informationen und Dokumente bereit.

Bitte benutzen Sie nur die aktuellen Formulare von dieser Seite und achten Sie auf Vollständigkeit, da sich die Bearbeitung bei fehlenden Unterlagen und Angaben verzögern kann.

Das Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium und das Bundesumweltministerium haben gemeinsam und im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung die "Verordnung zur Neuordnung der Ausbildung in den umwelttechnischen Berufen" erlassen. Die neue Verordnung regelt die qualitativen Standards für die Ausbildung zu folgenden Berufen:

  • Umwelttechnologe/Umwelttechnologin für Wasserversorgung,
  • Umwelttechnologe/Umwelttechnologin für Abwasserbewirtschaftung,
  • Umwelttechnologe/Umwelttechnologin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft sowie
  • Umwelttechnologe/Umwelttechnologin für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen.

Die neue Ausbildungsverordnung tritt am 1. August 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung in den umwelttechnischen Berufen vom 17. Juni 2002 außer Kraft.

Alle Ausbildungs- und Umschulungsverträge müssen ab dem 1. August 2024 nach dieser neuen Verordnung abgeschlossen werden.

Das Bundesinstitut für Berufsbildung hat die erneuerten Praxishilfen für die Ausbildung in den umwelttechnischen Berufen veröffentlicht. Diese sind hier abrufbar.

Weiterführende Informationen: Bundesgesetzblatt > Verordnung zur Neuordnung der Ausbildung in den umwelttechnischen Berufen

Um ausbilden zu dürfen, müssen Ausbildungsbetrieb und Ausbilder geeignet sein. Diese Eignung beantragen Sie bei uns. Ein Ausbildungsvertrag mit einem nicht anerkannten Ausbilder oder auf einer nicht anerkannten Anlage ist nicht eintragungsfähig.

Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit auszubilden, wenn der Betrieb nicht sämtliche Inhalte der Ausbildung vermitteln kann. In solchen Fällen muss ein Kooperationspartner (anderer Betrieb, Bildungseinrichtung) vorhanden sein und in den Vertragsunterlagen benannt werden.

Nehmen Sie dazu bitte Kontakt mit der entsprechenden Ansprechperson auf, welche Ihnen zusätzliche Formulare und Informationen zusendet.

Fragebogen: Feststellung der Ausbildereignung

Der Ausbildungsvertrag wird zwischen dem Ausbildungsbetrieb und dem Auszubildenden geschlossen. Neben dem Ausbildungsvertrag ist auch die sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung Vertragsbestandteil, welche den Ablauf der Ausbildung abbildet. Hier sind auch die Informationen über einen möglichen Kooperationspartner für einzelne Ausbildungsinhalte einzutragen.

Bei minderjährigen Auszubildenden ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten sowie die Erstuntersuchung notwendig. Eine ggf. notwendige Nachuntersuchung ist nach einem Jahr dem LANUV unaufgefordert zukommen zu lassen.

Prüfen Sie vor der Vertragsunterzeichnung sämtliche auszufüllende Felder in den Unterlagen (rot markiert - nach dem Druck nicht mehr sichtbar). Übersenden Sie uns danach sämtliche Unterlagen. Wenn Sie uns einen Vertrag zusenden, erhalten Sie ausschließlich eine Eintragungsbestätigung; bei mehreren Exemplaren behalten wir eines für uns, den Rest senden wir mit einem Eintragungsvermerk an Sie zurück.

Dieser Vorgang muss vor dem Beginn des Vertragsverhältnisses durchgeführt sein. Erst mit der Eintragung beim LANUV wird der Ausbildungsvertrag gültig.

  1. Berufsausbildungsvertrag
  2. Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse
  3. Gliederung, je nach Ausbildungsberuf:
    Gliederung Umwelttechnologe/Umwelttechnologin für Abwasserbewirtschaftung
    Gliederung Umwelttechnologe/Umwelttechnologin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft
    Gliederung Umwelttechnologe/Umwelttechnologin für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen
    Gliederung Umwelttechnologe/Umwelttechnologin für Wasserversorgung
    Gliederung Wasserbauer/-in
    Gliederung Fachkraft für Wasserwirtschaft

Das Merkblatt zum Berufsausbildungsvertrag erläutert zum Verständnis einige Vertragsbestandteile und muss nicht an uns zurückgeschickt werden.

Bitte beachten Sie, dass für den neuen Beruf des Umwelttechnologen die Gliederung aktuell nur als Word-Datei bereitgestellt werden kann. Eine automatische Berechnung findet nicht statt. Diese müssen Sie manuell auf der letzten Seite vornehmen (Platzhalter 0,0).

Wenn Sie unseren Vertragsvordruck benutzen, sind sie (also der Ausbildungsbetrieb) dazu verpflichtet, die Anmeldung zu den Prüfungen vorzunehmen. Dazu muss der Anmeldebogen vollständig ausgefüllt und unterschrieben fristgerecht bei uns eingereicht werden.

Die Einladungen zur den Prüfungen werden in der Regel ca. 4 Wochen vor dem ersten Prüfungstag an die Auszubildenden (und in Kopie an den Ausbildungsbetrieb) versendet.

Anmeldung zur Zwischenprüfung

Anmeldung zur Abschlussprüfung

Wenn Sie nachträgliche Änderungen am Vertrag vornehmen möchten (betrifft zumeist eine Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit), müssen Sie dies schriftlich festhalten. Dafür bieten wir Ihnen ein entsprechendes Formular an.

Änderungsvertrag

Im Falle einer vorzeitigen Zulassung zur Prüfung (gesondert zu beantragen) ist kein Änderungsvertrag notwendig.

Das Ausbildungsverhältnis endet mit dem Bestehen der Abschlussprüfung – unabhängig vom Datum, welches der Vertrag enthält. Die Ergebnisse beschließt der Prüfungsausschuss in der Regel am Tag der Lossprechung (siehe Prüfungstermine), sodass eine frühere Auskunft zu Ergebnissen nicht möglich ist.

Bei Nichtbestehen ist das Ausbildungsverhältnis auf Antrag des Auszubildenden entsprechend zu verlängern – in der Regel um ein halbes Jahr bis zum nächsten Prüfungstermin. Sie könnten sich beim Datum an den veröffentlichten Prüfungsterminen orientieren. Es besteht die Möglichkeit, die Abschlussprüfung zwei Mal zu wiederholen.

Wird das Vertragsverhältnis vor dem Ende der Ausbildungszeit gekündigt, ist dem LANUV dies unverzüglich mit Angabe des genauen Austrittsdatums und dem Austrittsgrund anzuzeigen.

Bei allen Fragen und Problemen hilft Ihnen die entsprechende Ansprechperson. Für allgemeine Informationen stehen folgende Informationsblätter bereit:

Merkblatt zum Berufsausbildungsvertrag

Regelungen zum Führen von Ausbildungsnachweisen

UT-Berufe: Struktur der Abschlussprüfungen

Wasserbauer/in - Handbuch für den Beruf

Wasserbauer/in - Leitfaden für Ausbilderinnen und Ausbilder

David Zolciak

Umwelttechnische Berufe

Erika Hoff

Umwelttechnische Berufe

Fabian Thomas

Umwelttechnische Berufe

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