Notifizierung von Untersuchungsstellen

Das LANUV ist in Nordrhein-Westfalen die zuständige Behörde für die Notifizierung (Zulassung, Bekanntgabe, Anerkennung) von Untersuchungsstellen im Umweltbereich nach:

Fachmodul Abfall (Klärschlamm-, Bioabfall-, Altöl- und Altholzverordnung)

§16 Landeskreislaufwirtschaftsgesetz (ehem. §25 LAbfG)

§18 Bundesboden- / §17 Landesbodenschutzgesetz

§29b Bundesimmissionsschutzgesetz

§13 der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung

§40 Trinkwasserverordnung

Notifizierungen werden für Untersuchungsstellen mit Geschäftssitz in NRW erteilt. Untersuchungsstellen aus anderen Ländern können eine Notifizierung beantragen, sofern das Sitzland keine entsprechende Notifizierung erteilt und die Stelle in NRW tätig werden möchte.

Erteilte Notifizierungen gelten bundesweit.

Eine Datenbank der notifizierten Stellen aller Länder für die Bereiche Abfall, Boden/Altlasten, Immissionsschutz und Wasser finden Sie unter

www.resymesa.de

Darüber hinaus bietet das Recherchesystem Messstellen und Sachverständige (ReSyMeSa) weitergehende Informationen zu Notifizierung, Ringversuchen und gesetzlichen Grundlagen sowie der entsprechenden Verordnungen.

Ein Verzeichnis zugelassener Untersuchungsstellen nach TrinkwV und § 16 LKrWG finden Sie auf den entsprechenden oben rechts angegebenen Seiten.

Akkreditierte Untersuchungsstellen für Legionellenuntersuchungen nach 42. BImSchV bzw. in belasteten Wässern finden Sie auf den Seiten der deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS), siehe auch nebenstehenden Link  Erläuterungen Untersuchungsstellen Legionellen.

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