Insbesondere bei der Biologischen Behandlung können Geruchsstoffe freigesetzt werden, die bei den Nachbarn zu erheblichen Belästigungen führen können.
Die Emissionen sind daher durch geeignete bauliche und betriebliche Maßnahmen zu mindern. Der Stand der Technik hierzu wird in der Richtlinien-Reihe VDI 3475 beschrieben. Gesetzliche Anforderungen finden sich im allgemeinen und im speziellen Teil der Technischen Anleitung Luft.
Die Annahme und Verarbeitung geruchsintensiver Abfälle erfolgt in Hallen, die über Schnelllauftore und ggf. Luftschleieranlagen verfügen, die einen Austritt von geruchsbeladener Luft weitestgehend unterbinden. Darüber hinaus wird die Hallenluft abgesaugt und über eine Abluftbehandlungsanlage geleitet. Hierzu werden Biofilter oder Aktivkohlefilter eingesetzt.
Damit die Mikroorganismen im Biofilter optimal arbeiten können, wird die Abluft zuvor befeuchtet. Die einströmende Luft ist daher wasserdampfgesättigt, bei Kälte und Windstille bilden sich Nebelschwaden an der Filteroberfläche.
Die Kompostierung von strukturreichen Grünabfällen erfolgt zum großen Teil in offenen Mieten. Um eine ausreichende Hygienisierung und Sauerstoffversorgung zu gewährleisten, ist eine mehrfache Umsetzung der Mieten erforderlich. Insbesondere bei und kurz nach den Mietenumsetzungen treten verstärkt Geruchsemissionen auf. Bei dichtgelegenen Nachbarn sollten die Umsetzungstage daher in Abhängigkeit von der Windrichtung gewählt werden.
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