Prüfungstermine

Die aktuellen Prüfungstermine entnehmen Sie bitte der folgenden Datei:

Meldungen

Diese Information betrifft alle Prüflinge, die zum Prüfungsort thyssenkrupp in Duisburg eingeladen sind (Fachkraft für Abwassertechnik und Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten)

Für die Teilnahme an den praktischen Prüfungsteilen bei thyssenkrupp am 04.12.2024 und 16.01.2025 ist vorab die Bescheinigung über eine erfolgte Sicherheitsunterweisung notwendig.

Ohne eine Bestätigung der Sicherheitsunterweisung können Sie nicht an diesen Prüfungsteilen teilnehmen! Alle Informationen und Unterlagen finden Sie unter:

Die unterzeichneten Nachweise sind bis spätestens 25.11.2024 per E-Mail an ut-berufe(at)lanuv.nrw.de einzureichen.

 

+++ Update vom 08.04.2024 +++

Das Bundesinstitut für Berufsbildung hat die erneuerten Praxishilfen für die Ausbildung in den umwelttechnischen Berufen veröffentlicht. Diese sind hier abrufbar.

Weiterführende Informationen: Bundesgesetzblatt > Verordnung zur Neuordnung der Ausbildung in den umwelttechnischen Berufen

+++ Update vom 25.01.2024 +++

Die Gliederungen stehen zur Verfügung.

+++ Update vom 11.01.2024 +++

Der Vertragsvordruck wurde mit den neuen Berufen versehen und kann nun für Verträge ab dem Ausbildungsjahr 2024 genutzt werden.

Das Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium und das Bundesumweltministerium haben gemeinsam und im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung die "Verordnung zur Neuordnung der Ausbildung in den umwelttechnischen Berufen" erlassen. Die neue Verordnung regelt die qualitativen Standards für die Ausbildung zu folgenden Berufen:

  • Umwelttechnologe/Umwelttechnologin für Wasserversorgung,
  • Umwelttechnologe/Umwelttechnologin für Abwasserbewirtschaftung,
  • Umwelttechnologe/Umwelttechnologin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft sowie
  • Umwelttechnologe/Umwelttechnologin für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen.

Die neue Ausbildungsverordnung tritt am 1. August 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung in den umwelttechnischen Berufen vom 17. Juni 2002 außer Kraft.

Alle Ausbildungs- und Umschulungsverträge müssen ab dem 1. August 2024 nach dieser neuen Verordnung abgeschlossen werden.

Die Vorlagen für die sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung in den neuen Berufen werden schnellstmöglich erstellt.

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