Die aktuellen Prüfungstermine entnehmen Sie bitte der folgenden Datei:
Diese Mitteilung betrifft die Auszubildenden folgender Berufe, deren Ausbildungsvertrag zum 1. August 2024 oder später begonnen hat und als Umwelttechnologen ausgebildet werden (Ausbildungsjahrgang 2024).
Im Herbst 2025 findet erstmalig die Abschlussprüfung Teil 1 für die neuen Berufsbilder (Umwelttechnologen) statt. Im Gegensatz zur alten Prüfungsstruktur hat die Teil 1-Prüfung einen Einfluss auf das Ergebnis der Teil 2-Prüfung zum Ende der Ausbildung. Die Zulassung zur Teil 2-Prüfung am Ende der Ausbildungszeit verlangt die vollständige Teilnahme an der Abschlussprüfung Teil 1.
Neuerungen bei der Anmeldung
Aufgrund der Prüfungsordnung wird es Detailänderungen bei der Anmeldung und Zulassung geben. Den Zulassungsbogen für die Teil 1-Prüfung haben wir dafür überarbeitet. Bitte machen Sie sich mit der neuen Unterlage vertraut. Sie müssen ab sofort die Anzahl der Fehltage mitteilen. Darüber hinaus ist es zwingend erforderlich, dass die Ausbildungsnachweise als PDF-Datei (EINE DATEI!) beigefügt werden. Unvollständige oder fehlerhafte Anträge haben zur Folge, dass keine Zulassung zur Prüfung möglich ist.
Denken Sie bitte daran, dass die Zulassungsunterlagen bis spätestens 31. Mai 2025 vollständig ausgefüllt und unterschrieben samt Anlagen bei uns eingegangen sein müssen. Bei mehreren Azubis übersenden Sie bitte möglichst gesammelt. In den meisten Fällen ist per Ausbildungsvertrag geregelt, dass der Ausbildungsbetrieb für die pünktliche und korrekte Anmeldung zur Prüfung verantwortlich ist.
Bitte benutzen Sie ausschließlich unsere Funktionsadresse: ut-berufe(at)lanuk.nrw.de
Zulassungsformular:
Die Ergebnisse der Zwischenprüfung 2025 sind am 22. April 2025 versendet worden.
Zweck der Zwischenprüfung ist es zu ermitteln, ob die erbrachten Leistungen den Anforderungen des Ausbildungsstandes entsprechen. Die Zwischenprüfung besteht aus einem schriftlichen Teil und einem praktischen Teil mit mehreren Teilaufgaben. Die Zwischenprüfung 2025 ist die letzte Prüfung für die alten Ausbildungsberufe (Fachkraft für Abwassertechnik, Kreislauf- und Abfallwirtschaft, Rohr-, Kanal- und Industrieservice, Wasserversorgungstechnik). Die neuen Berufe (Umwelttechnologen) werden im Rahmen einer Abschlussprüfung Teil 1 (Beginn 2. Ausbildungsjahr) und Teil 2 (Ende 3. Ausbildungsjahr) geprüft.
Zum besseren Verständnis der einzelnen Leistungsbewertungen besteht für die Prüflinge sowie für die ausbildende Person die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Prüfungsunterlagen.
Diese ist vorgesehen für
Fachkraft für Abwassertechnik
Montag, 26. Mai 2025 ab 14:00 Uhr
Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft
Dienstag, 27. Mai 2025 ab 14:00 Uhr
Fachkraft für Wasserversorgungstechnik
Dienstag, 27. Mai 2025 ab 14:00 Uhr
jeweils in den Räumen des Laborgebäudes im Hans-Schwier-Berufskolleg.
Die Einsichtnahme ist nur nach vorheriger Anmeldung über das LANUK (ut-berufe(at)lanuk.nrw.de) möglich.
Sie erhalten dann eine Terminbestätigung. Eine Einsichtnahme durch Ausbilderinnen und Ausbilder ohne Beisein ihrer Auszubildenden ist nur bei Vorlage einer schriftlichen Einverständniserklärung der Prüflinge möglich. Diese ist bei der Einsichtnahme vorzulegen.
Das Bundesinstitut für Berufsbildung hat die erneuerten Praxishilfen für die Ausbildung in den umwelttechnischen Berufen veröffentlicht. Diese sind hier abrufbar.
Weiterführende Informationen: Bundesgesetzblatt > Verordnung zur Neuordnung der Ausbildung in den umwelttechnischen Berufen
Die Gliederungen stehen zur Verfügung.
Der Vertragsvordruck wurde mit den neuen Berufen versehen und kann nun für Verträge ab dem Ausbildungsjahr 2024 genutzt werden.
Das Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium und das Bundesumweltministerium haben gemeinsam und im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung die "Verordnung zur Neuordnung der Ausbildung in den umwelttechnischen Berufen" erlassen. Die neue Verordnung regelt die qualitativen Standards für die Ausbildung zu folgenden Berufen:
Die neue Ausbildungsverordnung tritt am 1. August 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung in den umwelttechnischen Berufen vom 17. Juni 2002 außer Kraft.
Alle Ausbildungs- und Umschulungsverträge müssen ab dem 1. August 2024 nach dieser neuen Verordnung abgeschlossen werden.
Die Vorlagen für die sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung in den neuen Berufen werden schnellstmöglich erstellt.
Die folgenden Statistiken beinhalten ausschließlich Prüflinge in einem Ausbildungs- oder Umschulungsverhältnis, deren Vertrag beim LANUK eingetragen worden ist oder die Prüfung beim LANUV als externe Prüflinge abgelegt haben. Auszubildende, deren Vertrag bei einer Industrie- und Handelskammer eingetragen worden ist, sind in dieser Statistik nicht berücksichtigt.
Abschlussprüfung
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