Stauanlagen dienen der Speicherung von Wasser oder dem Rückhalt absetzbarer Schwebstoffe. Zum Teil werden sie auch als Trinkwasserreservoir genutzt.
Nach Nutzung und Bauart werden unterschieden:
In Nordrhein-Westfalen werden derzeit 169 Stauanlagen betrieben, die unter der Aufsicht der Bezirksregierungen stehen. Diese Anlagen haben i.d.R. ein Stauvolumen von über 100.000 m³ und eine Stauhöhe von über 5 m.
Darüber hinaus werden noch ca. 500 kleinere Stauanlagen betrieben. Diese Anlagen stehen unter der Aufsicht der Unteren Wasserbehörden (Kreise, Kreisfreie Städte).
Angaben zu den einzelnen Stauanlagen können über das ELWAS-System unter "Oberflächengewässer" "Anlagen" abgerufen werden.
Das LANUV entwickelt technische Richtlinien für Bau, Sanierung, Betrieb und Unterhaltung von Stauanlagen und koordiniert deren Umsetzung.
Im Zusammenhang mit der Neufassung der DIN 19700 "Stauanlagen" im Juli 2004 wurden die folgenden Merkblätter veröffentlicht:
Ermittlung von Bemessungsabflüssen nach DIN 19700 in Nordrhein-Westfalen
Berücksichtigung von Erdbebenbelastungen nach DIN 19700 in Nordrhein-Westfalen
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