Die besondere Schwierigkeit bei der Beprobung fester Abfälle besteht darin, die in einem Schüttkörper über das Gesamtvolumen unregelmäßig verteilt anzutreffenden Stoffinventare durch eine ausreichend große Anzahl von Einzelproben zu erfassen, um hieraus aussagekräftiges Laborprobenmaterial herzustellen.
Generell gilt, dass mit zunehmender Größe des zu beprobenden Schüttkörpers die Anzahl der zu entnehmenden Einzelproben ("Einstiche") sich stets erhöhen muss. Genaue Hinweise hierzu findet man in der LAGA-Richtlinie PN 98. Unter Beachtung des dort beschriebenen Prinzips ist sichergestellt, dass auch große Volumina abgelagerter Abfälle durch das zu bildende Laborprobenmaterial charakterisierbar sind. Ausschließlich durch diese Vorgehensweise ist gewährleistet, aussagekräftige, das abgelagerte Matetrial hinreichend charakterisierende Analysenergebnisse zu erhalten.
Im Gelände nach diesem Prinzip gewonnenes "Feldprobenmaterial" wird noch Vor-Ort mit geeigneten Techniken qualifiziert vorbehandelt (Volumenreduktion), so dass den Untersuchungsstellen Laborprobenmaterial für die weiteren parameterspezifischen Probenvorbereitungsschritte übergeben wird.
Im Laboratorium erfolgt im Anschluss die Bearbeitung zum sog. Prüfprobenmaterial. Hierbei werden die Feststoffe nach Trockenen und Homogenisieren gesiebt und für die analytisch-chemischen Untersuchungen in weiteren Schritten aufgearbeitet. Vorgaben aus Regelwerken und dort zitierten Normen sind hierbei zu berücksichtigen, um abschließend Messproben für die analytisch-chemische Untersuchung zu erhalten.
Einschätzungen zur inhomogenen Stoffverteilung im abgelagerten Material und der Reproduzierbarkeit der Analysen ist über die untersuchten Parallelproben einerseits und über durchgeführten Wiederholungsmessungen andererseits im Rahmen der Messwertbeurteilung vorzunehmen, bevor auf Basis von Analysenergebnissen eine abschließende Bewertung vorgenommen wird.
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