Allgemeine Informationen
Grundsätzlich ist es Aufgabe der einzelnen Gemeinden, das auf ihrem Gebiet anfallende Abwasser zu beseitigen und die dazu erforderlichen Abwasseranlagen zu betreiben. In einigen Flussgebieten wird die Abwasserbehandlung von großen Wasserverbänden ausgeführt.
Zur Umsetzung dieser komplexen Aufgabe dient in Nordrhein-Westfalen das Instrument der Abwasserbeseitigungskonzepte (ABK). Die Aufstellung dieser ist gemäß § 47 und 53 des LWG NRW eine Pflichtaufgabe der Gemeinden und der Wasserverbände.
Mit dem Abwasserbeseitigungskonzept legen die Gemeinden bzw. Wasserverbände der zuständigen Behörde eine Übersicht über den Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung sowie über die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten der erforderlichen Maßnahmen vor.
Ein ABK ist im Abstand von 6 Jahren erneut vorzulegen. Bei zeitlichen oder inhaltlichen Änderungen im ABK, ist die Gemeinde bzw. der Wasserverband verpflichtet, über die Umsetzung des ABK bis zum 31.3 jeden Jahres zu berichten. Vor dem Hintergrund der Umsetzung von Abwassermaßnahmen gemäß WRRL kommt diesen Berichten zur Erfassung von umgesetzten Maßnahmen und der Bewertung von deren Kosteneffizienz eine besondere Bedeutung zu. Zu den inhaltlichen Änderungen zählen deshalb in diesem Zusammenhang auch Maßnahmen, deren Kosten sich um mehr als rund 20% geändert haben. Die Einzelheiten sind in der Verwaltungsvorschrift über die Aufstellung von Abwasserbeseitigungskonzepten vom 8.8.08 geregelt.
Ein ABK besteht aus einem Übersichtsplan, Erläuterungsbericht (inkl Aussagen zu Kanalsanierungsstrategie) und einer digitalen Maßnahmenliste. Die digitale Liste wird in der DV Anwendung bzw. mit einer Excel-Vorlage erstellt (s. Vorschriften und Vorlagen) und mit dem DV-Verfahren ABK übertragen.
Die Gemeinden müssen im Rahmen des Abwasserbeseitigungskonzeptes nach § 47 Abs. 3 des LWG NRW auch Aussagen treffen, wie das Niederschlagswasser unter Beachtung des § 55 Abs.2 WHG und § 44 des LWG NRW und der städtebaulichen Entwicklung beseitigt werden kann. Dabei sind auch die Auswirkungen auf die bestehende Situation, Grundwasser und Oberflächengewässer darzustellen. Zu berücksichtigen sind auch Maßnahmen zum Ausgleich der Wasserführung wie auch Maßnahmen zur Klimafolgeanpassung. Ein Niederschlagswasserbeseitigungskonzept (NBK)stellt somit einen integralen Bestandteil des ABK einer Gemeinde dar.
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