Im Fachgebiet "Klima und Energiewende in der Raumplanung" werden Fragestellungen und Aufgaben mit Bezug zur Raumordnung bearbeitet, die sich aus dem Klimawandel und seinen Folgen sowie der Energiewende ergeben. Seien es die Anpassung an die Folgen des Klimawandels oder der Ausbau der erneuerbaren Energien: Hierfür werden Flächen benötigt. Es bedarf einer Steuerung unterschiedlicher Nutzungsansprüche durch die Raumplanung, sowohl auf kommunaler und regionaler Ebene als auch auf Landesebene. Das Fachgebiet 37.2 unterstützt insbesondere die Landes- und Regionalplanung in Nordrhein-Westfalen durch die Erarbeitung von Grundlagen und Potenzialstudien, regionalen Flächenanalysen oder Fachbeiträgen zum Klimawandel für die Regionalpläne.
Als besonders dicht besiedeltes Land gibt es in Nordrhein-Westfalen vielfältige Ansprüche an den begrenzten Raum und seine Ressourcen. Zentrales Instrument der Raumordnung ist dabei der Landesentwicklungsplan (LEP). Mit dem LEP legt die Landesregierung die Ziele und Grundsätze für die räumliche Entwicklung des gesamten Landes fest, er ist eine verbindliche Vorlage für die Regionalplanung.
Die Regionalplanung befasst sich mit Fragestellungen der Raumordnung auf Ebene der Regionen. In NRW gibt es sechs Planungsregionen: Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln, Münster und den Regionalverband Ruhr. Die Regionalpläne konkretisieren die Ziele und Grundsätze für die Raumentwicklung in ihren Planungsregionen.
Das Fachgebiet „Klima und Energiewende in der Raumplanung“ erfasst für die Landes- und Regionalplanung Daten, bereitet diese auf und stellt weiterführende Informationen zur Verfügung. Zudem führt das Fachgebiet wissenschaftliche Studien und Analysen mit Raumbezug durch, deren Ergebnisse als Grundlage für politische Entscheidungen dienen.
Fachgebietsleitung
Klima und Energiewende in der Raumplanung
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