Umweltbelastungen

In dem mittlerweile erreichten Stadium technisierter und rationalisierter Produktion in Industrie, Gewerbe und Landwirtschaft verändert und belastet der Mensch die Umwelt erheblich.

Die Belastung der Umwelt durch Wirtschaftsprozesse geschieht überwiegend durch den Einsatz und Verbrauch von Rohstoffen für die Produktion, bei der Erzeugung von Energie, bei der Nutzung von Produkten und letztendlich bei der Entsorgung der Produkte nach ihrem Gebrauch als Abfall.

Die Umweltbelastung aus Industrie- und Gewerbeanlagen entsteht überwiegend durch die Freisetzung schädlicher Substanzen sowie durch Lärm und Erschütterungen und die davon in ihrer Gesamtheit ausgehenden schädlichen Wirkungen auf Mensch, Tier, Vegetation und Materialien.

Die Umweltbelastung kann technische, wirtschaftliche, politische oder auch kulturelle Ursachen haben, da möglicherweise ein umweltfreundlicheres Verfahren nicht vorhanden ist, das zwar vorhandene umweltfreundlichere Verfahren zu teuer und damit nicht konkurrenzfähig ist, bzw. zu Wettbewerbsverzerrung führt, gesetzliche Regelungen fehlen oder sich auf Grund immer schnellerer Zyklen das Verbraucherverhalten (Freizeit, Mode usw.) geändert hat.

Luft-Emissionen sind luftverunreinigende Stoffe, die z. B. aus ortsfesten Anlagen, dem Straßenverkehr und aus Hausbrandfeuerungen in die Atmosphäre eingeleitet werden.

Emissionen Luft

Die Ermittlung und Bewertung von Emissionen aus Industrieanlagen wird in der TA Luft geregelt.

Hinweise zur Ausbreitungsrechnung und Schornsteinhöhenbestimmung nach TA Luft

In vielen Anlagen aus Gewerbe und Industrie fällt Abwasser an, das vor der Einleitung in die Kanalisation oder ein Gewässer gereinigt werden muss. Dabei wird zwischen Indirekt- und Direkteinleitung unterschieden.

Abwasser

Da die Abwässer aus Produktionsanlagen betriebsspezifisch unterschiedlich zusammengesetzt sind und die Verschmutzungen sowohl anorganischer als auch organischer Natur sein können, muss die Behandlung und Reinigung auch mit verschiedenen chemischen, physikalischen oder/und biologischen Verfahren geschehen.

Bei der Indirekteinleitung in die Kanalisation müssen durch entsprechende Vorbehandlung vor allem die Stoffe zurückgehalten werden, die in der Kläranlage nicht eliminiert werden können. Es handelt sich dabei um Stoffe wie Schwermetalle, organische Halogenverbindungen, endokrine oder langlebige, schwer abbaubare Substanzen. Die dabei zu erreichenden Grenzwerte sind meist durch kommunale Satzungen der Städte auf der Grundlage zahlreicher europäischer und bundeslandspezifischer gesetzlicher Regelungen festgelegt.

Direkteinleitungen werden insbesondere durch die Abwasserverordnung geregelt, die in ihren mehr als 50 Anhängen für die verschiedenen Herkunftsbereiche (Branchen) die Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer vorschreibt.

In beiden Fällen gelten diese Emissionsbegrenzungen als Basis für die jeweilige wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von Abwasser.

Zur Ermittlung von Gewässerbelastungen und zur Identifizierung von Belastungsquellen wird vom LANUV eine intensive Gewässerüberwachung betrieben.

Gewässerüberwachung

Darüber hinaus müssen auch beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Emissionen in den Vorfluter oder die Kanalisation verhindert werden.

Wassergefährdende Stoffe

Abfälle sind Stoffe, deren man sich zwar einerseits entledigen will, die aber andererseits niemand benötigt und derer "Entledigung" mit Kosten verbunden ist. Sie entstehen bei der Rohstoffgewinnung, bei Herstellungsprozessen und letztlich aus den Produkten selbst nach deren Gebrauch oder Verbrauch.

Abfälle sind wegen ihrer unterschiedlichen Inhaltstoffe und Schadstoffgehalte, insbesondere bei unsachgemäßem Umgang, Quellen der Umweltbelastung. Sie müssen daher behandelt oder ordnungsgemäß beseitigt werden. Hierzu geeignete Anlagen sind z.B. Sortieranlagen, Verbrennungsanlagen oder Deponien, die aber u.U. wieder zu anderen, oftmals neuen Emissionen führen können. Daher ist es besser, den Entsorgungsbedarf vorbeugend durch Vermeidungsstrategien und realistische Abfallwirtschaftskonzepte zu minimieren.

  • Entsorgung
  • Recycling und Abfallvermeidung

Ziel heutiger Abfallwirtschaft ist es, Kreisläufe möglichst lange zu erhalten, d.h. einerseits den jeweiligen Rohstoff so intensiv wie irgend möglich zu nutzen und andererseits, Abfälle unter Reduzierung von Menge und Schädlichkeit zu vermeiden, oder zumindest stofflich zu verwerten.

Arbeitshilfen

  • Rechtsvorschriften zur Abfallbeseitigung

Technische Anleitung für Siedlungsabfälle (TASI)

TA-Abfall

Energie kann weder neu geschaffen noch vernichtet werden. Sie hat nur verschiedene Erscheinungsformen. Anders als bei Stoffen, die grundsätzlich vollständig recycelt werden können, ist die Entwertung der eingesetzten Energie zu nicht mehr verfügbarer und damit auch für die Arbeit nicht mehr nutzbarer Energie unvermeidbar.

Bevor die Energie ihre Fähigkeit Arbeit zu verrichten jedoch ausüben kann, muss sie von der Primär- in die Nutzenergie umgewandelt werden. Das führt nicht nur zu großen energetischen Verlusten, sondern darüber hinaus, insbesondere bei der Nutzung fossiler Brennstoffe, auch zu Luftverschmutzung, Abwärme und Abfall.

Da der Wirkungsgrad bei der Umwandlung von Primär- in Nutzenergie nur in engen Grenzen beeinflussbar ist, kann Energieeinsparung im Wesentlichen nur durch Senkung des absoluten Energieverbrauchs geschehen, z.B. durch recyceln (einschmelzen) von Aluminium- oder Eisen/Stahlschrott statt des Einsatzes von Bauxit oder Eisenerz zur Herstellung von Aluminium oder Stahl. Auch durch energetisch optimierte elektrische Antriebe lassen sich in vielen Industriezweigen erhebliche Energieeinsparungen erzielen.

Es gilt also, Energie möglichst umweltfreundlich zu erzeugen und sparsam und wirtschaftlich einzusetzen. Das vermeidet gleichzeitig Emissionen in Luft, Wasser und Boden.

Im Landesumweltamt wurden zu dieser Frage "Konzepte zur Optimierung der Energieversorgung" bei Unternehmen der Wellpappeherstellung, der Textilverarbeitung und bei einer Brauerei entwickelt.

Fachbericht "Ein Beispiel aus der Brauereibranche"

Andererseits benötigen auch Maßnahmen zur Umweltentlastung Energie. So verbrauchen z.B. die den Kraftwerken nachgeschalteten Entschwefelungs- und Stickstoffoxid-Minderungsanlagen einen gewissen Anteil der dort erzeugten elektrischen Energie.

Neben den Kraftwerken deckt auch die übrige Industrie einen Großteil der von ihr zur Herstellung und Verarbeitung von Stoffen, bzw. Produkten benötigten Energie aus fossilen Quellen. Dabei stehen die Erzeugung von Prozesswärme und der Betrieb elektrischer Aggregate (Motoren) im Vordergrund (z.B. Metall-, Zement-, Chemieindustrie).

Die bei der Nutzung fossiler Energieträger in die Atmosphäre emittierten Spurengase werden u.a. für die globale Erwärmung und den sogenannten "Treibhauseffekt" mitverantwortlich gemacht. Um hier gegenzusteuern, müssen die Industrieländer in den kommenden Jahren ihren "fossilen" Energiebedarf deutlich senken.

Gleichzeitig ist der Einsatz von Energie die entscheidende Voraussetzung für jede technische und wirtschaftliche Aktivität; wobei die Entwicklung auf diesem Sektor durch vielfältige staatliche Maßnahmen beeinflusst und gesteuert wird.

Schon bei der Errichtung einer Anlage ist der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen und damit auch vor Gesundheitsgefahren und erheblichen Belästigungen durch Lärm zu gewährleisten. Als Anlagen sind hierbei alle ortsfesten Einrichtungen wie Fabriken, Gewerbebetriebe, Lagerhallen oder mit dem Boden fest verbundene technische Aggregate zu nennen. Aber auch Fahrzeuge, die auf einem Werksgelände betrieben werden, sind Anlagen im Sinne des BImSchG.

Geräuschbelastungen

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