Behandlung

Niederschlagswasserbehandlung

Ein Siedlungsgebiet kann im Mischsystem oder Trennsystem entwässert werden.

Mischsystem

Im Mischsystem wird das Regenwasser mit dem Schmutzwasser zusammen in einem Kanal abgeführt und zentral behandelt. Abwassermengen, die die Leistungsfähigkeit der Kanäle und Kläranlagen übersteigen, werden an Sonderbauwerke abgeschlagen. Die Mischwasserbehandlung ist per Erlass geregelt.

Trennsystem

Im Trennsystem wird das Niederschlagswasser getrennt vom Schmutzwasser gesammelt und abgeleitet. Die emissionsbezogenen Anforderungen an die Niederschlagswasserbehandlung im Trennsystem werden in Nordrhein-Westfalen durch den „Trennerlass“ geregelt. Bei den für die Behandlung von Niederschlagsabflüssen in Frage kommenden und im Erlass aufgeführten Verfahren wird zwischen zentralen und dezentralen Anlagen unterschieden.

Zentrale Anlagen

Folgende zentrale Behandlungsanlagen werden im Trennerlass genannt:

  • nicht ständig gefüllte Regenklärbecken (Regenklärbecken ohne Dauerstau, RKBoD)
  • ständig gefüllte Regenklärbecken (Regenklärbecken mit Dauerstau, RKBmD)
  • Retentionsbodenfilter

Sofern ein Behandlungsbedarf besteht, stellen derzeit in NRW die RKBoD das „Referenzverfahren“ dar. Retentionsbodenfilter werden eingesetzt, wenn die Wirksamkeit von RKBoD nicht ausreicht.

Bei einer zentralen Behandlung wird der gesamte Niederschlagswasserabfluss eines Gebietes behandelt, auch wenn die Behandlung nur für einen Teil der Flächen notwendig wäre.

Dezentrale Anlagen

Dezentrale Anlagen sind variabler und können in unterschiedlicher Form genutzt werden. Es gibt Anlagen, die in vorhandene Straßeneinläufe eingesetzt werden, die diese ersetzen oder die das Niederschlagswasser mehrerer Einläufe sammeln und gemeinsam behandeln. In Wohngebieten in denen z.B. lediglich eine belastete Straße der Kategorie II zu erhöhten Anforderungen an die Reinigung führt, kann durch eine getrennte dezentrale Behandlung des belasteten Niederschlagswassers die Anforderung für diese Flächen erfüllt und die zu behandelnde Niederschlagswassermenge erheblich reduziert werden.

Voraussetzung für den genehmigungsfähigen Einsatz dezentraler Anlagen ist allerdings, dass hinsichtlich Schadstoffrückhalt und dauerhaftem Betrieb eine vergleichbare Behandlung des Niederschlagswassers zu den aufgezählten zentralen Behandlungsverfahren erfolgt.

Details zu den Regelungen sind unter Dezentrale Systeme zu finden.

Die Sonderbauwerke im Misch- und Trennsystem werden wie die Kläranlagen jeweils in einer zentralen Datenbank erfasst und sind über www.elwasweb.nrw.de einsehbar.

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