Für den Vollzug der abfallrechtlichen Vorschriften sind vielfach exakte Kenntnisse über die stoffliche Zusammensetzung oder den Schadstoffgehalt von Abfällen erforderlich. Diese Erkenntnisse liefert die analytische Chemie, die sich mit der Zusammensetzung von Substanzen oder Gemischen befasst.
In der qualitativen Analytik versucht man die Bestandteile zu identifizieren, also nachzuweisen, um welche Art von Verbindung es sich bei dem einen oder anderen Bestandteil handelt. Ziel ist dabei, die Abfallinhaltsstoffe vollständig zu identifizieren. In der quantitativen Analytik werden die relativen Mengenverhältnisse dieser Inhaltsstoffe untersucht und bestimmt. Um sowohl qualitative als auch quantitative Untersuchungen durchzuführen, nutzt man verschiedene Analyseverfahren und Trennmethoden (z.B. Extraktion, Destillation). Dabei nehmen bereits die Probennahme (wo und wie wird die Probe genommen?) und die Probenvorbereitung (Sieben, Brechen, Mahlen, Eluieren etc.) eine für das Analysenergebnis ganz entscheidende Rolle ein. Die Beschaffenheit des zu untersuchenden Stoffes bzw. Gemisches bestimmt praktisch, welches Verfahren sich zur Bestimmung eignet. Auf der Grundlage der Eigenschaften von Substanzen lässt sich die Bestimmung mit chemischen, physikalischen und biochemischen Methoden durchführen. Ziel umweltanalytischer Untersuchungen ist es, Art und Umfang einer Schadstoffbelastung festzustellen und auf den ermittelten Daten basierend Maßnahmen zum Umweltschutz einzuleiten.
Neben den rechtlichen Anforderungen sind auch fachliche Kriterien für abfalltechnische Untersuchungen zu berücksichtigen, um zu qualitativ hochwertigen Analysenergebnissen zu gelangen.
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