Im Emissionskataster Luft NRW werden die bedeutsamen Emittentengruppen in NRW mit den wichtigsten Emissionen geführt.
Für das Emissionskataster des Straßenverkehrs werden Daten auf der Grundlage verkehrsspezifischer Kenngrößen wie Verkehrsstärken und Fahrleistungen mit Hilfe von Emissionsfaktoren in Abhängigkeit von kraftfahrzeugspezifischen Einflussfaktoren (z. B. der Art des Motors und des Abgasnachbehandlungskonzeptes usw.) modelliert und berechnet.
Das vorliegende Straßennetz wird regelmäßig mit den verkehrlichen Daten aus Straßenverkehrszählungen und emissionsrelevanten Netzparameter aktualisiert.
Die Emissionen werden anhand der Emissionsfaktoren und der verkehrlichen Daten (Aktivitätsdaten) berechnet. Die Emissionsfaktoren basieren auf dem jeweils aktuellen Handbuch Emissionsfaktoren für den Straßenverkehr (HBEFA) und werden auf Grundlage des aktuellen Bestandes auf Zulassungsbezirksebene regional spezifiziert. Die Bestandsdaten werden vom Kraftfahrtbundesamt bereitgestellt.
Andere für die Emissionsberechnung notwendigen Daten wie z.B. die Verkehrszustandsverteilung werden jeweils aktuell ermittelt.
Die Ergebnisse der Emissionsberechnung werden für Kraftfahrzeuge, Personenkraftwagen, schwere Nutzfahrzeuge ohne Busse, leichte Nutzfahrzeuge, Busse und Krafträder ausgewiesen.
Das Emissionskataster Offroadverkehr umfasst Emissionen von motorbetriebenen Fahrzeugen und Geräten aus den Bereichen Baumaschinen, Forstwirtschaft, Landwirtschaft, Gartenpflege und Hobby (hier auch kleine Geräte wie Kettensägen), Industrie (z. B. Gabelstapler), Fahrgastschiffe und Sportboote sowie Militär (Militärfahrzeuge ohne Flugverkehr).
Als Ausgangssituation werden die Berechnungen des Umweltbundesamtes (TREMOD-MM) verwendet, auf die Verhältnisse in NRW übertragen und die Emissionen berechnet.
Das Emissionskataster umfasst den Schienenverkehr auf dem gesamten Schienennetz in NRW.
Es werden die Emissionen der direkten verbrennungsbedingten Luftschadstoffemissionen der Dieseltriebwagen, der direkte verbrennungsbedingte Luftschadstoffemissionen auf Rangierbahnhöfen sowie direkte Abriebemissionen des gesamten Schienenverkehrs berechnet.
Da auch die Abriebemissionen (Rad, Schiene, Bremsen usw.) enthalten sind, werden auch die Strecken mit reiner Elektro-Traktion ausgewiesen.
Das Emissionskataster Flugverkehr umfasst den zivilen gewerblichen Flugverkehr (Instrumenten- und Sichtflug) und beschränkt sich auf die Emissionen aus Start und Landungen im Bodennahbereich bis 3.000 ft (ca. 915 m). Dies entspricht dem LTO-Zyklus, Landing Take Off Cycle. Emissionen aus dem Reiseflugverkehr über 3000 ft werden nicht berücksichtigt.
Alle internationalen und regionalen Flughäfen sowie Verkehrslandeplätze in NRW werden betrachtet.
Es werden Abgasemissionen aus dem LTO-Zyklus und Verdunstungsemissionen aus dem Kraftstoffumschlag ermittelt.
Soweit nicht z. B. bei der Zahl der Flugbewegungen auf Angaben der Flughäfen zurückgegriffen werden kann, werden die öffentlich zugänglichen Daten des Statistischen Bundesamtes herangezogen. Emissionen werden über die Verteilung der Flugzeugmodelle ermittelt. Flugzeugmodelle werden hierbei i. d. R. nicht einzeln mit den zugehörigen Triebwerken betrachtet, sondern in der Struktur der Luftfahrzeugklassen bzw. Luftfahrzeuggruppen zusammengefasst, wobei typische flughafen-spezifische Triebwerkmixe zugrunde gelegt werden. Diesen werden Flugbewegungsdaten im Bodennahbereich bis 915 m Höhe zugeordnet.
Der Kraftstoffbedarf der LTO-Zyklen wird mit Emissionsfaktoren aus verschiedenen Datenbanken und Literaturangaben multipliziert, um die ausgestoßenen Emissionen zu erhalten. Die Verdunstungsemissionen werden aus dem von den Flughafenbetreibern genannten Kraftstoffumschlag berechnet.
Das Emissionskataster Schiffsverkehr umfasst die Emissionen der Binnenschiffe auf den Hauptwasserstraßen in NRW, sowie die Emissionen, die in Häfen und bei Schleusung der Schiffe freigesetzt werden.
Das Emissionskataster wird regelmäßig fortgeschrieben.
Das Kataster für die Emittentengruppe „Industrie“ wird auf der Basis der Emissionserklärung (11. BImSchV) erstellt, die seit 1978 (seit 1996 alle 4 Jahre) von den Betreibern der erklärungspflichtigen Anlagen abzugeben sind. Für die weiteren Emittentengruppen gelten wiederum andere Erhebungszyklen, die im Wesentlichen von der Verfügbarkeit der erforderlichen Daten und der Bedeutung der Emittentengruppe für die Emissionssituation in NRW abhängen. Aus diesem Grund stimmen die Erhebungsjahre für die Emissionen der einzelnen Emittentengruppen nicht immer überein.
Für alle Katasterbereiche gilt, dass zwischen dem Ende des Erhebungszeitraums und der Bereitstellung der validierten Daten durch die zuständigen Datenlieferanten einschließlich der Datenaufbereitung erhebliche Zeit verstreichen kann, so dass zwischen Erhebungsjahr und der Verfügbarkeit der Daten mehrere Jahre liegen können.
Das Internetangebot Online-Emissionskataster Luft NRW ist eine interaktive Präsentation der wichtigsten Daten des Emissionskatasters NRW. Damit wird der Forderung nach aktiver Verbreitung von verfügbaren bedeutenden Umweltinformationen für die Öffentlichkeit entsprochen.
Die Emissionen lassen sich als Karte oder als Tabelle für die verschiedenen Emittentengruppen anzeigen, ausdrucken und als csv-Datei zur Weiterverarbeitung exportieren (Nutzungsbedingungen). Die räumliche Auflösung der Katasterdaten umfasst je nach Datenlage bei den einzelnen Emittentengruppen Punkt-, Linien- und Flächenquellen. Das Internetangebot der Darstellungsebenen umfassen Land, Regierungsbezirk, Kreis, Gemeinde und 1x1 km2-Raster. Für die Emittentengruppe Industrie werden zusätzlich die Arbeitsstätten mit ihren emissionsrelevanten Anlagen dargestellt.
Anhand der detaillierten Emissionsdaten können spezifische regionale und lokale Fragestellungen beantwortet werden. Von den insgesamt im Kataster erfassten luftverunreinigenden Stoffen werden im Internet die Wichtigsten aufgeführt. Für die einzelne Emittentengruppe ist der Umfang der dargestellten Schadstoffe/Schadstoffgruppen unterschiedlich. Die angebotenen Schadstoffgruppen der Emittentengruppe „Industrie“ beinhalten in der Regel mehrere Einzelschadstoffe, deren Emissionsmengen summiert unter Berücksichtigung ihres stöchiometrischen Umrechnungsfaktors ausgewiesen sind. Bitte beachten Sie, dass von den Emissionen (z.B. Abgas aus einem Kamin) nicht direkt auf die Immissionen (Einwirkungen, z.B. Staub auf dem Fensterbrett) geschlossen werden kann. Hierzu sind komplexe Berechnungen notwendig, in die weitere Parameter z.B. die Hauptwindrichtung und die Quellenhöhe eingehen.
Ergänzend wird auch auf das Treibhausgas-Emissionsinventar NRW verwiesen. Die Einteilung der Emittentengruppen orientiert sich dabei an den Vorgaben des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) und umfasst folgende Sektoren:
In diesem Inventar werden die klimawirksamen Gase CO2, CH4, N2O und die halogenierten Gase HFC/PFC/SF6 erfasst und jährlich in einem Bericht auf den Internetseiten des LANUV veröffentlicht.
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