Ein Bericht ist zu erstellen und bis zum 31.03 zu übermitteln, wenn:
Diese Kosten können nur im allgemeinen Bemerkungsfeld (ganz rechts) erfasst werden. Wegen der Unverbindlichkeit dieser Angaben können die Schätzkosten der 3. Zeitstufe auch entfallen.
Die Ordnungsnummern müssen zwingend eindeutig sein, d.h.:
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