Grundlage für die Verpflichtung aller Grundstückseigentümer für die Zustands- und Funktionsprüfungen privater Abwasserleitungen ist das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG). Danach müssen alle Abwasseranlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, betrieben und unterhalten werden. Erfüllen sie diese Anforderungen nicht, so sind die dafür erforderlichen Maßnahmen (Sanierungen) innerhalb angemessener Fristen durchzuführen (§ 60 WHG).
Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009, in der Änderung vom 29.12.2023
Nachfolgend der Link zum aktuellen Landeswassergesetz
Landeswassergesetz (LWG) vom Dezember 2021
Im § 59 Abs. 4 LWG wird die oberste Wasserbehörde (MUNV) ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Landtags eine Rechtsverordnung zu erlassen. In dieser Rechtsverordnung sind die Einzelheiten für die Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen geregelt.
Selbstüberwachungsverordnung Abwasser – SüwVO Abw
Die Anforderungen, die an die Sachkunde für die Durchführung der Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen zu stellen sind, werden im Teil 2, Kapitel 2 der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw) vorgegeben.
Sachkundige müssen bei der für sie zuständigen Stelle (Kammern) einen Antrag auf Anerkennung der Sachkunde stellen. Für Sachkundige, die keiner Kammer in NRW angehören bzw. die aus anderen Bundesländern oder den europäischen Mitgliedsstaaten kommen, ist das LANUV zuständig.
ZunA Broschüre: Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen
Faltblatt "Beschreibung der Prüfverfahren"
Faltblatt "Entscheidungshilfe zur Auswahl von Sanierungsverfahren"
Fotodokumentation - Dokumentierte Schadensfälle durch defekte private Abwasserleitungen
Leitfaden für Kommunen, Arbeitshilfe zur Bürgerberatung
NRW-Bildreferenzkatalog – Private Abwasserleitungen (Stand Juni 2014)
Stadtentwässerung und -hydrologie
Die Verbraucherzentrale berät bei Fragen zur Prüfung von privaten Abwasserleitungen
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