Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG stehen die Maßnahmen der Vermeidung und der Abfallbewirtschaftung in folgender Rangfolge:
1. Vermeidung,
2. Vorbereitung zur Wiederverwendung,
3. Recycling,
4. sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung,
5. Beseitigung
Anders als in vorausgegangenen Jahrzehnten, wo sich die Entsorgung im Wesentlichen auf Deponien und in Abfallverbrennungsanlagen vollzog, findet die Entsorgung heute in einer breiten Palette von Anlagen und Anwendungen statt . Die überwiegende Mehrzahl dieser Maßnahmen dient dazu, die Abfälle in den Wirtschaftskreislauf zurückzuführen, teils unter Nutzung ihrer stofflichen Eigenschaften (stoffliche Verwertung), teils unter Nutzung ihres Energiegehaltes (energetische Verwertung).
Kein anderes Bundesland in Deutschland hat -auch aus historischen und strukturellen Gründen -eine so leistungsfähige Entsorgungsinfrastruktur wie Nordrhein-Westfalen. Auch Industrie und Gewerbe anderer Bundesländer und benachbarter Staaten bedienen sich dieser Anlagen. Diese Entsorgungsinfrastruktur ist ein bedeutender Wirtschaftsfaktor und ein Motor für Beschäftigung und technologische Entwicklung in NRW.
Die Entsorgungsinfrastruktur ist als Teil des Wirtschaftsgeschehens einem starken und dauerhaften Wandel unterworfen - gerade auch in NRW. Dem trägt das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Rechnung durch eine Vielzahl von Einzelstellungnahmen zu Genehmigungsanträgen, durch die Veröffentlichung technischer Merkblätter und Richtlinien und durch die fachtechnische Begleitung einschlägiger Vorschriften auf Landes- und Bundesebene sowie im europäischen Kontext.
Informationen zur Entsorgungsinfrastruktur:
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