Haltung von Wildtieren u.a. der besonders geschützten Arten

Anforderungen an Tierhalter besonders geschützter Arten

Die Bundesartenschutzverordnung (§ 7 Haltung von Wirbeltieren) fordert von Haltern besonders geschützter Wirbeltierarten eine erforderliche Zuverlässigkeit und ausreichende Kenntnisse über die Haltung und Pflege der Tiere sowie eine gegen Entweichen sichere und tierschutzgerechte Haltungseinrichtung. Nach Bundesnaturschutzgesetz (§ 10 Absatz 2 Nr. 10, Buchstabe a und b) gelten neben bestimmten einheimischen Tier- und Pflanzenarten alle im Anhang A und B der EU-Artenschutzverordnung aufgeführten Arten als besonders geschützt.

Tierschutzgerechte Haltung von Wildtieren

Vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sind verschiedene Gutachten und Leitlinien für die tierschutzgerechte Haltung von Wildtieren an Sachverständigengruppen beauftragt und veröffentlicht worden.

Haltungsrichtlinien für wildlebende Tiere

Mindestanforderungen an die Haltung von Zierfischen

Mindestanforderungen an die Haltung von Terrarientieren (Reptilien)

Mindestanforderungen an die Haltung von Kleinvögeln

Mindestanforderungen an die Haltung von Greifvögeln und Eulen

Mindestanforderungen an die Haltung von Papageien

Mindestanforderungen an die Haltung von Straußenvögeln außer Kiwis

Leitlinien für eine tierschutzgerechte Haltung von Wild in Gehegen

Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren

Diese Haltungsrichtlinien können Tierhaltern wesentliche Anhaltspunkte zur Gestaltung von Tiergehegen und zur Haltung von Wildtieren unter Tierschutzgesichtspunkten geben. Die Orientierung an diesen Haltungsrichtlinien ist auch für Auffangstationen von Wildtieren empfehlenswert. Für die behördliche Genehmigung von Tierhaltungen besonders geschützter Arten bieten diese Leitlinien ebenfalls wertvolle Hilfen. Die artgerechte Versorgung aufgenommener einheimischer oder exotischer Wildtiere gehört zum regelmäßigen Themenschwerpunkt der Fortbildungsveranstaltungen des LANUV-Artenschutzzentrums Metelen.

Wildtierhaltungsspezifischer Arbeitsschutz

Bei der Haltung wildlebender Tiere sind besondere Arbeitsschutzmaßnahmen für Tierpflegekräfte zu ergreifen und zu beachten. Diese werden in Merkblättern und Regelwerken des Berufsverbandes der Unfallkassen dargestellt und veröffentlicht. In öffentlichen zoologischen Einrichtungen ist die Anwendung solcher Arbeitsschutzregeln verbindlich und in der Regel eine Selbstverständlichkeit. So sind z.B. beim Umgang mit großen potentiell gefährlichen Wirbeltieren, z.B. Großkatzen, Schieber im Gehege vorgesehen und bei der Haltung von Giftschlangen die sofortige Verfügbarkeit des entsprechenden Serums im Falle eines Bisses erforderlich. Zum eigenen Schutz ist auch für private Halter potentiell gefährlicher Wildtiere die Beachtung solcher Schutzmaßnahmen unbedingt empfehlenswert:

Tierhaltungsspezifische Arbeitssicherheit

GUV-I 8770: Beurteilung von Gefährdung und Belastungen am Arbeitsplatz des Tierpflegers in der Wildtierhaltung.

GUV-R 116 / BGR 116: Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz – Haltung von Wildtieren.

 

 

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