Das LANUV unterstützt mit einer Vielzahl von Förderprogrammen Unternehmen und Organisationen, aber auch Körperschaften des öffentlichen und des privaten Rechts. Die finanziellen Zuwendungen kommen vom Land Nordrhein-Westfalen, dem Bund und der EU.
Die Abwicklung der Maßnahmen und Projekte ist in den einzelnen Förderrichtlinien geregelt. Unter anderem ist darin festgelegt, wer als Zuwendungsempfänger in Frage kommt, für welche Gegenstände eine Förderung gewährt wird und was bei der Umsetzung des Fördervorhabens zu beachten ist.
Im Bereich der Argrar- und Ernährungswirtschaft bietet darüber hinaus die im LANUV eingerichtete Regionalvermarktung NRW beratende Unterstützung.
Darüber hinaus ist das LANUV auch für die landesweite Koordination der Fördermaßnahmen im Vertragsnaturschutz zuständig.
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