Untersuchungsstellen (Labore), die im gesetzlich geregelten Umweltbereich tätig sind, benötigen im Rahmen ihrer Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 bzw. ihrer Notifizierung (Zulassung, Anerkennung nach bestimmten Gesetzen oder Verordnungen) regelmäßig Nachweise erfolgreicher Ringversuchsteilnahmen. Im Rahmen der Notifizierung kann die Teilnahme an bestimmten Ringversuchen vorgeschrieben werden.
Die umweltanalytischen Ringversuche des LANUV werden in Absprache mit anderen Bundesländern durchgeführt und von allen Bundesländern im Rahmen der Notifizierung anerkannt.
Das System der Länderübergreifende Wasser-Ringversuche (LÜRVe) ist im entsprechenden LÜRV-Flyer: Länderübergreifende Ringversuche im Wasserbereich 2024/2025 beschrieben. In der Regel beteiligt sich das LANUV mit einem LÜRV pro Jahr am länderübergreifenden System.
Das LANUV bietet regelmäßig (in 1- bis 3-jährigem Abstand) Abfall-Ringversuche in gesetzlich geregelten Bereichen an. Diese können sich nach verschiedensten Verordnungen wie Altöl- oder Ersatzbaustoffverordnung richten.
Boden-Ringversuche werden in Absprache mit der staatlichen Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft (BfUL) in Sachsen und der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) in Berlin angeboten. In der Regel veranstaltet das LANUV alle zwei Jahre einen Boden-Ringversuch mit verschiedenen anorganischen und organischen Parametern.
Aktuelle Informationen zu allen Ringversuchen finden Sie in der Übersicht Ringversuche.
Externer Inhalt
Schutz Ihrer Daten
An dieser Stelle haben wir den Inhalt eines Drittanbieters, bspw. YouTube, X, Instagram etc., eingebunden. Bitte bestätigen Sie über den Button, dass Sie damit einverstanden sind, diese Inhalte zu sehen!
Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutz.