In westlichen Ländern halten sich die meisten Menschen überwiegend in Innenräumen auf. Eine gute Qualität der Innenraumluft ist daher für die menschliche Gesundheit besonders wichtig. Schadstoffe zum Beispiel in Baumaterialien, Einrichtungsgegenständen oder Reinigungsmitteln können zu einer Belastung der Innenraumluft führen und die Gesundheit der Raumnutzer*innen negativ beeinflussen. Verschärft werden kann dies durch unzureichenden Austausch der Luft in den Innenräumen, zum Beispiel dann, wenn nicht ausreichend gelüftet wird.
Zur Information über die Problematik von Schadstoffen in Innenräumen wurde in Nordrhein-Westfalen vom Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr dasFachportal Inenraumluft NRW initiiert. Dieses Fachportal, das vom LANUV inhaltlich betreut wird, informiert über Schadstoffe in der Innenraumluft, die Ursache für Verunreinigungen und was dagegen unternommen werden kann. Es beinhaltet Kontaktdaten zu den zuständigen Stellen und gibt einen ersten Überblick über weiterführende Informationen auch hinsichtlich der rechtlichen Rahmenbedingungen.
Die gesundheitliche Bewertung von Schadstoffen in der Innenraumluft erfolgt in Deutschland vom Bund-Länder-Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR) am Umweltbundesamt . Nach den Bau-Ordnungen der Länder müssen auch Innenräume so beschaffen sein, dass Gefahren durch chemische, physikalische oder biologische Einflüsse nicht entstehen. Der AIR legt daher für Schadstoffe gefahrenbezogene Konzentrationswerte (Richtwert II) fest, die in einem Bereich liegen, in dem Schäden für die menschliche Gesundheit mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sind. Bei Überschreiten des Richtwertes II ist unverzügliches Handeln, wie zum Beispiel die Schließung von Räumen, erforderlich. Darüber hinaus legt der AIR auch vorsorgebasierte Richtwerte fest. Diese – als Richtwert I definierten Werte – werden so abgeleitet, dass ausgehend vom aktuellen Stand des Wissens gesundheitliche Effekte auch bei lebenslanger Exposition gegenüber einem Schadstoff ausgeschlossen sein sollten.
Zur gesundheitlichen Bewertung von Schadstoffen, die aus Bauprodukten freigesetzt werden, werden vom Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten (AgBB) am Umweltbundesamt sogenannte NIK-Werte (Niedrigste Interessierende Konzentration) herausgegeben. Die NIK-Werte definieren das Konzentrationsniveau, oberhalb dessen nachteilige Wirkungen auf die Gesundheit zu befürchten sind.
Externer Inhalt
Schutz Ihrer Daten
An dieser Stelle haben wir den Inhalt eines Drittanbieters, bspw. YouTube, X, Instagram etc., eingebunden. Bitte bestätigen Sie über den Button, dass Sie damit einverstanden sind, diese Inhalte zu sehen!
Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutz.